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FamilienministeriumVerdacht auf Schleichwerbung

Das Familienministerium soll Medien fertige Radiobeiträge und Artikel über das neue Elterngeld angeboten haben. Ist das noch PR oder schon Schleichwerbung?

Der Verdacht: Schleichwerbung. Die Frage aber: Wer wird verdächtigt? Das Bundesfamilienministerium von Ursula von der Leyen (CDU) hat zu Jahresbeginn Redaktionen über PR-Agenturen Radiobeiträge und Artikel angeboten, die das Elterngeld thematisierten. Einige Redaktionen übernahmen die PR-Beiträge, ohne auf die Urheber hinzuweisen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte die Bundesregierung auf, alle Versuche von Schleichwerbung zu beenden. Ein Ministerium habe den Auftrag, die Öffentlichkeit zu informieren, nicht zu manipulieren, so der Vorsitzende Michael Konken.

Ein Ministeriumssprecher sagte der taz, auf jedem Anschreiben, das an die Redaktionen gegangen sei, sei ein Briefkopf des Ministeriums gewesen. "Es war ein reines Angebot" und man habe keine Gegenleistung angeboten. Damit grenzte er diesen Fall von einem anderen Fall ab, der das Bundeswirtschaftsministerium betraf: Eine von diesem beauftragte Agentur hatte Redaktionen für die Berichterstattung Anzeigen angeboten.

Arno H. Weyand, Referent des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserats, sagte der taz, es sei "Sache der Journalisten, zwischen Werbung und Redaktion zu trennen". Es sei "auffällig, wie die Zahl der Beschwerden über einen Verstoß dagegen gestiegen ist".

Horst Avenarius, der Präsident des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR), sagte, im Fall, der das Wirtschaftsministerium betraf, seien von DRPR-Trägern Beschwerden gegen die betroffene Agentur eingegangen - damals wurde für die Berichterstattung aber eine Gegenleistung angeboten. Im Fall, der das Familienministerium betrifft, sei das wohl nicht der Fall. "Dass eine Agentur versucht, Botschaften eines Auftraggebers in die Medien zu bringen", sei deren Aufgabe.

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