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Falsche Verdächtigung und VerleumdungAnklage gegen Gil Ofarim

Gil Ofarim warf einem Hotel Antisemitismus vor. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker nun wegen des Vorwurfs der Verleumdung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen Musiker Gil Ofarim erhoben Foto: Lumma Foto/imago

LEIPZIG taz/afp | Der Streit und Antisemitismusvorwurf ging im Oktober 2021 hin und her und bekam große mediale Aufmerksamkeit. Der Musiker und Schauspieler Gil Ofarim veröffentlichte damals auf Instagram ein Video, in dem er aufgelöst von einem Vorfall in dem Leipziger Hotel Westin berichtete. In dem Video erzählte er, dass er aufgrund seiner Halskette mit Davidstern von einem Mitarbeiter abgewiesen wurde. „Packen Sie Ihren Stern ein“, soll ein Mitarbeiter gesagt haben.

Später wurden durch Aussagen von Zeu­g*in­nen starke Zweifel an den Schilderungen von Ofarim laut. Keine der befragten Au­gen­zeu­g*­in­nen will eine antisemitische Beleidigung Ofarims gehört haben. Auch soll Ofarim seine Halskette nach Angaben einer Anwaltskanzlei, die das Videomaterial von Überwachungskameras des Hotels überprüfte, mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ während seiner Interaktion mit dem beschuldigten Mitarbeiter des Hotels nicht sichtbar getragen haben.

Anklage zum Landgericht aufgrund öffentlicher Wirkung

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den 39-jährigen Musiker und Schauspieler nun wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Das Verfahren gegen einen von Ofarim durch Antisemitismusvorwürfe belasteten Leipziger Hotelmitarbeiter wurde hingegen eingestellt, wie die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt.

Die Veröffentlichung des Videos durch Ofarim schlug damals hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) „fassungslos“ und forderte einen „Schulterschluss der Gesellschaft“ gegen Antisemitismus. Die Staatsanwaltschaft sei jetzt aber nach umfangreichen Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Vorfall anders zutrug. Die Darstellung Ofarims könne nicht bestätigt werden. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.

Demgegenüber bestehe aber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen sein Video veröffentlicht habe. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.

Ofarim hat sich bisher nicht zu der Anklage geäußert. Seinen offiziellen Instagram-Account hatte er eine zeitlang deaktiviert.

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