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Fall in SachsenEntführer wegen Mordes verurteilt

Zwei Männer hatten in Sachsen ein 17-jähriges Mädchen entführt und ermordet. Nun erhielten sie eine lange Haftstrafe.

Die beiden verurteilten Täter (l., 2. v.r.) im Landgericht Dresden Foto: dpa

Dresden t |az Das Landgericht Dresden hat die beiden Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli R. wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer differenzierte allerdings beim Strafmaß. Der 40-jährige Markus B. als der eigentliche Mörder erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich erkannte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld, sodass er nicht mit einer Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen kann. Der 62-jährige Mittäter Norbert K. wurde zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Markus B. ist bereits vorbestraft und hatte unter anderem versucht, vom Lidl-Konzern Geld zu erpressen. In der Urteilsbegründung wird er als ein haltloser Mensch ohne Ausbildung beschrieben, der über seine Verhältnisse zu leben versuchte und sich und andere täuschte. Im Raum Dresden hatte er 2015 den einsam lebenden Norbert K. kennengelernt. Beide planten im August 2015 eine Entführung der Tochter Anneli-Marie des mittelständischen Unternehmers R. Sie lauerten ihr bei einem Spaziergang auf und verschleppten sie.

Der Vater beschaffte die geforderten 1,2 Millionen Euro Lösegeld bereits. Dennoch wurde Anneli am 14. August 2015 durch Kabelbinder und eine Plastiktüte erstickt. Die Täter befürchteten, nachträglich erkannt zu werden, weil bei der Entführung ein Betäubungsversuch fehlgeschlagen war. Das Gericht sprach deshalb von einer Verdeckungsabsicht. Markus S. gilt als die treibende Kraft des Duos und führte den Mord auch bemerkenswert kaltblütig aus. Während der seit Mai laufenden Hauptverhandlung schwieg er und trug nicht zu einer Aufklärung bei.

Die Planung und Durchführung der Entführung erfolgte allerdings völlig dilettantisch. Bei Norbert K. erkannte das Gericht Milderungsgründe. Mehrfach hätte er zwar Gelegenheit gehabt, die Bluttat zu verhindern. Da er jedoch juristisch noch nie auffällig wurde, Reue zeigte und zur Aufklärung der Tat beitrug, reduzierte das Gericht die mögliche lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Vorsitzende warb bei der Urteilsbegründung für einen differenzierten Blick aller Beteiligten. Es sei zwar verständlich, wenn der Vater die Angeklagten als „Ausgeburten der Hölle“ bezeichnet hatte. Das Gericht habe aber eingehend zu prüfen und nicht den im Internet und in einigen Medien kursierenden Forderungen nach einem „für immer wegsperren“ zu folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Dresden als auch die Verteidiger wollen den Spielraum von einer Woche nutzen, das Urteil gründlich zu prüfen.

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3 Kommentare

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  • Lebenslänglich bei besonderer Schwere der Schuld = rund 25 Jahre, und 8 1/2 Jahre, ist das ein angemessener Gegenwert für viellicht 70 Jahre geraubte Lebenszeit?

     

    Auch das in Sippenhaftung genommene Volk, welches nun knapp 1,5 Mio. € für die Haftunterbringung der beiden aufbringen muß, kann die Sache nicht verbessern.

     

    Andererseit ist es stets eine Sinnlosigkeit, einem stattgefundenen Übel ein weiteres Übel aufzupfropfen und dieses Ergebnis dann für Gerechtigkeit zu halten.

     

    Die Alternative, mit der Quelle eines Übels ohne Rachegedanken so umzugehen, daß es durch diese Quelle niemals wieder zu einem solchen Übel kommen kann, und daß nicht Unschuldige (der Rest des Volkes) enorme Kosten tragen müssen, ist jedoch etwas, das vermutlich erst in einigen Jahrtausenden in Erwägung gezogen wird.

  • bei guter führung sind sie in max 10 jahren draussen wenn nicht früher

    • @Georg Schmidt:

      Genau lesen hilft. Beim Haupttäter wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass er also nicht mit einer Entlassung auf Bewährung rechnen kann, der zweite Täter ist auf jeden Fall in maximal 10 Jahren wieder draußen, weil er nur 8 bekommen hat.