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Fall „Mehmet“ neu aufgerollt

MÜNCHEN dpa ■ Der juristische Streit um die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters „Mehmet“ in die Türkei geht weiter. Seit gestern erörtert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Der Senat will sein Urteil im Juni verkünden. „Mehmet“ durfte für vier Tage nach München kommen, um an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Der jetzt 16-Jährige war Ende 1998 als 14-Jähriger abgeschoben worden. Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Sein Anwalt sieht darin einen Verstoß gegen den besonderen Schutz der Familie, wie er in Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention verankert ist. Er will für „Mehmets“ Rückkehr notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

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