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Fahrdienst für behinderte Schü­le­rSchluss mit dem Bezirkswirrwarr

Der Berliner Senat will Vorschriften für die Beförderung behinderter Kinder vereinheitlichen: Künftig ist das Schulamt auch in den Ferien zuständig.

Natürlich haben behinderte Kinder ein Recht auf Schulbesuch – aber wie kommen sie hin? Beim Transport gibt es manchmal Probleme Foto: Maurizio Gambarini/dpa

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Susanne Memarnia aus Berlin

taz | Mit dem Schulbesuch behinderter Kinder gibt es immer wieder Probleme: Mal fehlt es an geeigneten Schulen in Wohnortnähe, mal werden zu wenig Schulhelfer-Stunden bewilligt oder es gibt Probleme beim Transport. Zumindest für letzteres soll es bald eine Lösung geben: Der Senat will die Schulwegbegleitung von Schü­le­r*in­nen mit Behinderung vereinheitlichen und so das aktuelle Bezirkswirrwarr beenden.

Dafür werde derzeit in Abstimmung mit den Bezirken eine Ausführungsvorschrift erarbeitet, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, spätestens aber zum kommenden Schuljahr, erklärte Torsten Kühne (CDU), Staatssekretär in der Bildungsverwaltung, auf Anfrage der Sprecherin der Grünen-Fraktion für Bildung, Marianne Burkert-Eulitz. Diese zeigte sich gegenüber der taz am Montag erfreut. Es sei an der Zeit, „dass endlich etwas passiert und die Verfahrensunklarheiten nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Kinder und ihrer Familie ausgetragen werden“, erklärte sie auf Anfrage.

Eltern von behinderten Kindern, die den Schulweg nicht alleine bewältigen können, können beim Schulamt ihres Bezirks einen Antrag auf Beförderung stellen. Allerdings gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen Schulämter dies nicht genehmigen, etwa weil ein Elternteil nicht oder nur wenige Stunden arbeitet oder die Schule angeblich zu weit weg ist.

Manche Bezirke bezahlen den Transport auch nicht (mehr) in den Ferien, sodass die Kinder nicht in die Ferienbetreuung gehen und Eltern entsprechend entlastet werden können. Burkert-Eulitz erklärte dazu: „Die Verantwortung liegt nicht allein bei den Bezirken, denn diese sind nur auf die Idee der Einsparungen gekommen, weil das finanzielle Budget für die Transportkosten gedeckelt ist. Hier muss der Rot-Schwarze Senat nachsteuern, denn sonst verschieben sich Kostensteigerungen auf andere bezirkliche Bereiche.“

Ob die Kostenfrage ebenfalls neu geregelt wird, geht aus der Anfrage nicht hervor. Aber immerhin ist nun klar, dass auch in den Ferien ein Transport gewährleistet wird. „Es ist beabsichtigt, diese in der Praxis teilweise bestehenden Unterschiede zu beenden, sodass die Beförderung von Schülerinnen und Schülern durchgängig, also auch in den Ferien, Aufgabe des Schulamtes ist“, schreibt der Staatssekretär in seiner Antwort. Alle Erziehungsberechtigten, die einen Antrag auf Fahrdienst gestellt haben, würden rechtzeitig über die Neuregelung informiert.

Was bleibt wie bisher, ist, dass die Eltern einen Antrag stellen müssen mit Nachweis, dass sie nicht selbst den Transport ihres Kindes zur Schule übernehmen können, beziehungsweise dies nicht für sie zumutbar ist. „Eine nicht ausgeübte Berufstätigkeit allein ist kein Grund für eine Ablehnung; eine (z. B. nur wenige Stunden) ausgeübte Berufstätigkeit allerdings ebenso wenig allein ein Grund für eine Bewilligung. Entscheidend ist, ob die Erziehungsberechtigten tatsächlich (zeitlich, gesundheitlich und mobilitätsmäßig) in der Lage sind, die Beförderung wahrzunehmen“, heißt es in der Antwort der Verwaltung.

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