Fahndung nach Wikileaks-Gründer: Interpol lässt nach Assange suchen
Schweden hatte wegen Vergewaltigungsvorwürfen einen Haftbefehl gegen Julian Assange erlassen. An der Suche beteiligt sich Interpol. Assanges Anwalt findet das "merkwürdig".
STOCKHOLM taz | Zwei Wochen nach Erlass eines nationalen schwedischen Haftbefehls hat nun die internationale Polizeiorganisation Interpol gegen Julian Assange, Gründer der Internetpattform Wikileaks, eine "Red Notice" erlassen.
Diese "rote Mitteilung" fordert alle Interpol-Mitgliedsstaaten auf, die Staatsanwaltschaft des Landes, das den Haftbefehl erlassen hat, bei der Suche nach der fraglichen Person zu unterstützen, mit dem Ziel, diese festzunehmen und auszuliefern. Seit vorletzter Woche ist Assange darüber hinaus über das EU-interne Schengener Informationssystem SIS zur Fahndung ausgeschrieben.
Grund der Fahndung sind Vorwürfe wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung gegen Assange, den zwei Schwedinnen angezeigt hatten. Die Taten sollen zwischen dem 13. und 18. August begangen worden sein, als Assange auf einer Vortragsreise in Schweden war.
Das Erfordernis eines Haftbefehls hat die schwedische Staatsanwaltschaft mit der Notwendigkeit begründet, den 39-Jährigen zu den Tatvorwürfen anzuhören. Eine von ihm gegen den Haftbefehl eingelegte Beschwerde hatte ein Gericht in Stockholm in der vergangenen Woche abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat Assange erneute Beschwerde eingelegt.
Assanges schwedischer Rechtsanwalt Björn Hurtig bezeichnete es am Mittwoch als "mehr als merkwürdig", wenn der Wikileaks-Gründer von Interpol "als einer der meistgesuchten Personen der Welt" eingestuft werde. Laut Gericht bestehe der Tatvorwurf in einer "Vergewaltigung der minder schweren Art". Hurtig: "Spontan glaube ich, es gibt andere Motive hinter dem Beschluss. Da denke ich an Wikileaks." Er bekräftigte Assanges Angebot, sich in einer schwedischen Botschaft oder per Videoschaltung vernehmen zu lassen.
Umverteilung gegen rechts
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