Fachkräfteeinwanderungsgesetz steht: Kabinett beschließt Kompromiss
Nicht nur Höchstqualifizierte: Nach langen Verhandlungen beschließt die Bundesregierung, die Möglichkeiten zur Arbeitsmigration auszuweiten.
epd | Die große Koalition hat das Gesetz für mehr Arbeitsmigration nach Deutschland auf den Weg gebracht. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll auch Ausländern mit einem Berufsabschluss erlauben, in Deutschland zu arbeiten. Bislang ist dies auf Hochqualifizierte und Fachkräfte in Berufen mit besonderem Bedarf an Arbeitskräften beschränkt.
Diese Beschränkung soll den Regierungsplänen zufolge entfallen. Auch die sogenannte Vorrangprüfung, nach der deutsche oder EU-Bürger bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden müssen, soll nicht mehr gelten. Ausländischen Fachkräften soll zudem erlaubt sein, ein halbes Jahr nach Deutschland zu kommen, um hier einen Job zu suchen.
„Wir wissen, dass die deutsche Wirtschaft aus Drittstaaten Fachkräfte benötigt“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Es sei höchste Zeit, dafür die rechtliche Grundlage zu schaffen.
Umstritten bis zuletzt war eine Beschäftigungserlaubnis für abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber. Weil sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, wollte insbesondere die SPD ihnen die Möglichkeit eröffnen, in Deutschland zu arbeiten. Die sogenannte Beschäftigungsduldung, die dafür eingeführt werden soll und die den Aufenthaltstitel an bestimmte Bedingungen knüpft, ist nach einem am Dienstag gefundenen Kompromiss in der Koalition aber nicht mehr Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde.
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