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FOLGEN DER FINANZKRISENonnenmacher lenkt ein

Die Nordbank und ihr Ex-Vorstandsboss ändern einen umstrittenen Aufhebungsvertrag, der Nonnenmacher einen goldenen Handschlag garantiert hätte.

Rechnet damit, seine Abfindung behalten zu dürfen: Dirk Jens Nonnenmacher. Bild: DPA

HAMBURG taz | Der frühere Vorstandschef der HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher setzt seinen goldenen Handschlag aufs Spiel. Wie sein Anwalt Heinz Wagner am Dienstag mitteilte, hat sich Nonnenmacher auf eine Änderung des Aufhebungsvertrags mit der Bank vom Dezember 2010 eingelassen. Der Vertrag ermöglicht es der Bank, Nonnenmachers Abfindung von vier Millionen Euro zurückfordern, falls dieser sich bei seiner Tätigkeit für die Bank pflichtwidrig verhalten oder strafbar gemacht haben sollte. Die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern, war ursprünglich auf zwei Jahre begrenzt worden. Diese Klausel entfällt nun mit Zustimmung Nonnenmachers.

Die Kieler Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Nonnenmacher zu seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender an einer Intrige gegen seinen Vorstandskollegen Frank Roth beteiligt war. Der Manager war zu Unrecht des Geheimnisverrats bezichtigt worden – auf Basis vermutlich gefälschter Spuren. Vor diesem Hintergrund fand Ende November und damit wohl noch fristgerecht vor Ablauf der Zweijahresfrist eine Razzia in der Hamburger Wohnung Nonnenmachers statt.

Nonnenmachers Anwalt teilte jetzt mit, er erwarte eine Einstellung des Verfahrens. Nach gründlichem Studium der Ermittlungsakte der Kieler Staatsanwaltschaft sei er überzeugt, dass Nonnenmacher auch im Fall des früheren Vorstands Frank Roth stets pflichtgemäß und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt habe. Nonnenmacher habe sich zu einem Kompromiss mit der Bank bereiterklärt und einer Änderung des Aufhebungsvertrags zugestimmt, weil auf der Bank erheblicher politischer Druck laste.

Warum der Aufsichtsrat der Nordbank den Zeitraum für Rückforderungen auf zwei Jahre begrenzte, ist unbekannt. Wie die taz berichtete, haben die Haupteigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein das Kontrollgremium angeblich beauftragt, in dem Aufhebungsvertrag festzuschreiben, dass Nonnenmacher bei einer Verurteilung die vier Millionen Euro zurückzahlen muss. Diesem Beschluss habe Kopper nicht vollständig entsprochen, sagte der ehemalige Kieler Finanzminister Jost de Jager (CDU).

Nonnenmacher unglückliche Rolle bei dem Versuch, das schwer angeschlagene öffentliche Kreditinstitut zu retten, spielt noch in einem weiteren Verfahren eine Rolle. Vor einem Jahr hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den kompletten Ex-Vorstand erhoben, dem auch Nonnenmacher angehörte. Den Bankern werden Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen. Sie widersprechen diesen Vorwürfen. Die Vorhaltungen beziehen sich vor allem auf ein dubioses Geschäft namens „Omega 55“ in den Jahren 2007 und 2008. Die Transaktionen mussten mit mehr als 300 Millionen Euro abgeschrieben werden und brachten die Nordbank endgültig auf eine schiefe Bahn.

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