FDP will Vermieterrechte stärken: Mieter schneller draußen
Verbände und Grüne warnen: Schwarz-Gelb will die Rechte von Mietern schwächen. Union und FDP haben vereinbart, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter wieder anzugleichen.
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BERLIN taz | Die geplante Mietrechtsreform der neuen Bundesregierung sorgt für Ärger. Union und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter anzugleichen. Nun befürchten Mieterbund und Grüne eine Fristverkürzung zugunsten der Vermieter.
In einem Zeitungsinterview hatte die neue FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger gesagt: "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter. Über Fristen gibt es noch keine Entscheidung." Ähnlich vage steht es im Koalitionsvertrag: "Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein."
Der Deutsche Mieterbund fürchtet, dass Schwarz-Gelb die Frist für Vermieter generell auf drei Monate kürzt. Dies sei stets die Haltung von FDP und Eigentümervereinen gewesen, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. "Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen", erklärte Siebenkotten.
Auch längere Kündigungsfristen für Mieter hält der Mieterbund-Direktor für sinnlos. Vermieter hätten "von einer derartigen Regelung keinerlei Vorteile. Für Mieter und Arbeitnehmer, von denen auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität gefordert wird, bringt eine längere Kündigungsfrist aber erhebliche Nachteile mit sich", urteilt Siebenkotten. "Bei einer neunmonatigen Kündigungsfrist beispielsweise sind doppelte Mietzahlungen am neuen und am alten Wohnort kaum auszuschließen."
Seit einer Änderung des Mietrechts 2001 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung gilt: Mieter müssen stets nur eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Vermieter hingegen müssen längere Fristen beachten, je nachdem, wie lange ihr Mieter bereits in ihrer Wohnung lebt. Bis zu einer Wohndauer von fünf Jahren müssen sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Ab fünf Jahren wächst die Frist auf sechs Monate an, ab acht Jahren auf neun Monate.
Zurückhaltend verhält sich der Deutsche Städtetag: "Wir warten ab, wie die Regelungen zum Mietrecht aussehen sollen", sagte dessen Sprecherin Daniela Schönwälder der taz. Die Grünen finden, die unterschiedlichen Kündigungsfristen hätten sich bewährt. "Wir halten diesen ,Schutzschirm für Mieter' weiter für angebracht", erklärte deren wohnungsbaupolitische Fraktionssprecherin Daniela Wagner der taz. "Deshalb sollte das Mietrecht so bleiben, wie es seit der Änderung durch Rot-Grün ist."
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