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Export von Kernbrennstoff ist in jeder Menge strafbar

Karlsruhe (ap) — Für militärische Zwecke bestimmte Kernbrennstoffe dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in keinem Fall exportiert werden. Das Ausfuhrverbot gelte auch für kleinste Mengen, stellte das oberste Gericht in Karlsruhe in einer am Freitag verkündeten Entscheidung fest. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob der Brennstoff unmittelbar zum Bau einer Kernwaffe verwendet werden soll oder nicht. Damit ist das Urteil gegen einen Chemiker rechtskräftig, der an der illegalen Ausfuhr von 0,8 Gramm Tritium nach Pakistan mitgewirkt hatte. Für militärische Zwecke bestimmte Kernbrennstoffe seien stets als Kriegswaffe nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz anzusehen, stellte der BGH in dem Revisionsverfahren fest. Der Chemiker war im Hanauer Nuklearprozeß im September 1990 wegen Beihilfe zu einem versuchten Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt worden. (Az: BGH 2 StR 250/91)

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