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Experimente mit Embryonalzellen

Bonn (epd) – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich gegen schnelle Veränderungen der deutschen Rechtslage ausgesprochen, mit denen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen erleichtert werden soll. Neben den großen Chancen dieser Forschung für die Medizin gebe es rechtliche und ethische Bedenken, heißt es in einer Stellungnahme. Die Meinungsbildung über die ethischen und medizinisch-biologischen Aspekte der Stammzellforschung stehe in Deutschland wie im Ausland noch am Anfang. Die DFG plädiert für einheitliche europäische Standards, die auch die Risikoabschätzung gegenüber den grundgesetzlich garantierten Lebenswerten wie Menschenwürde und Gesundheit umfassen. Grundsätzlich müsse für die Forschung mit Stammzellen ausgeschlossen werden, daß sich aus menschlichen Stammzellen Eizellen, Samenzellen und Embryonen entwickeln, fordert die Forschungsgemeinschaft. Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz untersagt, das jede fremdnützige Forschung an und mit Embryonen verbietet. Erlaubt ist hingegen die Gewinnung der Stammzellen aus dem Gewebe von frühzeitig ausgestoßenen toten sowie aus abgetriebenen Feten.

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