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Ex-US-Polizist Derek ChauvinGeorge Floyds Mörder angegriffen

Im Juni 2021 wurde Derek Chauvin wegen Mordes zweiten Grades an George Floyd verurteilt. Nun wurde er im Gefängnis selbst Opfer einer Straftat.

Derek Chauvin auf dem Weg zu einer Vernehmung zum Tod von George Floyd im Jahr 2020 Foto: David Joles/dpa

Washington D.C. afp | Der wegen Mordes an dem Afroamerikaner George Floyd verurteilte US-Polizist Derek Chauvin ist am Freitag im Gefängnis von einem Mithäftling niedergestochen und verletzt worden. Das berichtete die New York Times unter Berufung auf „zwei mit dem Fall vertraute Quellen“. Demnach hat der 47-jährige Chauvin den Angriff überlebt. Die Gefängnisbehörde bestätigte AFP einen Angriff in der Haftanstalt in Tucson im US-Bundesstaat Arizona, ohne den Namen des Opfers zu nennen.

Die Mitarbeiter hätten lebensrettende Maßnahmen für einen inhaftieren Menschen eingeleitet, hieß es in der Erklärung. Dieser wurde demnach „zur weiteren Behandlung und Untersuchung in ein örtliches Krankenhaus transportiert“.

Im Mai 2020 hatte der weiße Polizist Chauvin dem wegen eines mutmaßlich gefälschten 20-Dollar-Scheins festgenommenen Schwarzen in Minneapolis rund neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Floyds Klage „I can't breathe“ – „Ich kann nicht atmen“ oder „Ich bekomme keine Luft“ – ging um die Welt und wurde zu einem Motto der Anti-Rassismus-Bewegung Black Lives Matter. Der Fall hatte in den USA und vielen anderen Ländern Massenproteste gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst.

Chauvin wurde im Juni 2021 wegen Mordes zweiten Grades – im deutschen Recht entspricht das in etwa einem Totschlag in einem schweren Fall – zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die beiden Polizisten, die Floyd zusammen mit Chauvin am Boden fixiert hatten, bekannten sich später der Beihilfe zum Totschlag schuldig. Sie wurden zu 36 beziehungsweise 42 Monaten Gefängnis verurteilt. Verangene Woche hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Berufungsantrag Chauvins gegen seine Verurteilung zurückgewiesen.

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2 Kommentare

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  • Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Denn die Polizeigewalt nimmt leider immer mehr zu. Und nicht nur in Amiland sondern auch in Deutschland. Vielleicht ist es ein Anstoß zum umdenken. Was ich allerdings nicht glaube. Denn hier werden solche Vergehen auch gerne totgeschwiegen.

    • @Nosch:

      Auch für verurteilte Straftäter gelten die Menschenrechte. Ob Sie Mitleid haben oder nicht ist irrelevant.