: Ex-Spendensammler der CDU muß in Haft
München (dpa) – Der frühere CDU-Spendensammler Hans Müller muß wegen Betrugs und Untreue ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach einem Bericht des Spiegels ein Urteil des Landgerichts MünchenI, das den 50jährigen im November 1997 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Gemäß einem „Exklusivvertrag“ hatte Müller für die CDU nach deren Angaben von 1991 bis 1994 jährlich bis zu 3,5 Millionen Mark Spenden eingetrieben, rund 45 Prozent davon durfte er als Provision behalten.
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