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Ex-SPD-Abgeordneter Sebastian EdathyLandgericht lässt Anklage zu

Nun muss sich der Ex-Politiker doch wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Der erste Verhandlungstermin ist am 23. Februar.

Hat den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden: Sebastian Edathy. Bild: dpa

VERDEN dpa | Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Edathy habe sich zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft Hannover. Die zuständige Strafkammer hatten den Beschluss nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag getroffen und daraufhin Edathy übermittelt.

In der Entscheidung hieß es zudem weiter: „Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte hinsichtlich der in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum aufgefundenen CD ‘Movie‘ und des Bildbandes ‘Boys in ihrer Freizeit‘ den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften verwirklicht hat."

Der 45-jährige Edathy hatte im Zuge der Ermittlungen zwar den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden.

Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten

Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.

Von Edathys Anwalt Christian Noll war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Er sei in Gerichtsverhandlungen und könne sich deshalb am Dienstag nicht äußern, sagte eine Mitarbeiterin auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll im Ausland sein.

Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug politisch große Wellen. Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war zurückgetreten, weil er in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben hatte. Er hatte in den damals laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen einer möglichen Amtsvergabe an Edathy vorbeugen wollen, um eine spätere Affäre von vornherein zu vermeiden.

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2 Kommentare

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  • Im Fall Edathy sind stets mehrere Aspekte sauber zu trennen:

    1. Pädophilie - eine sexuelle Präferenz, für welche der Betroffene nichts kann und die nicht zwangsläufig zu Taten zum Schaden Dritter führt. Bei Edathy besteht kein Verdacht in dieser Richtung.

    2. Kommerzialisierung der Pädophilie zum Schaden Dritter: Bei Edathy besteht der Verdacht, als Abnehmer derartigen "Materials" der Kommerzialisierung Vorschub geleistet zu haben. Dies ist für sich kein Straftatbestand - entscheidend ist, wie das gekaufte "Material" klassifiziert wird.

    3. Die Erpreßbarkeit des Sicherheitspolitikers Edathys: Bei weitem die politisch brisanteste Frage. Ein Techniker einer für den Bundestag arbeitenden IT-Firma fand "Material" bereits 2005 in Edathys digitalem Papierkorb. Seitdem trat Edathy für Repression ein, etwa die VDS. Das BKA hat höchtswahrscheinlich bereits 2011 von seinen Bestellungen bei Azov Films gewußt. Zeit genug, um Edathy im Januar 2012 als erpreßbaren NSU-Ausschuss-Vorsitzenden zu installieren. Der den Sicherheitsbehörden den Persilschein ausstellte - Pannen: ja, Verstrickung in den NSU-Komplex: nein.

  • Grundsätzlich:

     

    KiPo ist keine schöne Sache und gehört bestraft.

    Allerdings KiPo, und nicht das, was man heute daraus gemacht hat.

    Ist eine Pornodarstellerin mit Zöpfen und Strümpfen unterwegs und nicht älter als 24, gilt schon der Strafbestand der Anscheinsminderjährigkeit (Und allein das Wort bringt mich in Zornesröte)

     

    Aber:

    Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, hatte Edathy keine KiPo im Besitz. Wenn ich mich recht erinnere, wurde aufgrund der "Affäre" das Gesetz so schwammig aufgebohrt, das Eltern gar keine Nackt bzw Halbnacktfotos von Ihren Kindern im Urlaub mehr machen können, ohne Strafandrohung. Plötzlich wäre Edathy belangbar....

     

    Jetzt die Frage:

    Nachdem das Gesetz angepasst worden ist, klagt man in auf der Grundlage an ?

    Ist das überhaupt rechtmäßig ?

    Gilt nicht das zum "Tatzeitpunkt" gültige Gesetz ?

    Wenn nicht, in was für einem "Rechtsstaat" leben wir überhaupt noch, wenn man heute damit rechnen muss, morgen dafür bestraft zu werden, heute etwas "rechtmäßiges" zu tun ?

     

    Und die wichtigste Frage:

     

    Warum trifft es eine unbequeme Person aus dem NSU-Ausschuss ?

    War er zu gründlich ?