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Ex-RAF-Terroristin legt Haftbeschwerde einVerena Becker will raus

Verena Becker, ehemalige RAF-Terroristin, hat Haftbeschwerde eingelegt. Der Anwalt der ehemaligen Terroristin sieht weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtgefahr.

Bis zu ihrer Festnahme im August 2009 lebte Becker in Berlin-Zehlendorf. Bild: dpa

BERLIN taz | Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Haftbeschwerde eingelegt. Die Bundesanwaltschaft spricht sich jedoch für eine Fortsetzung der Untersuchungshaft aus. Voraussichtlich Anfang Dezember wird der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof über die Fortdauer der U-Haft entscheiden.

Becker war im August festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hat den dringenden Tatverdacht, dass Becker an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt war. Sie soll zumindest die Bekennerschreiben frankiert und zugeklebt haben, worauf neue DNA-Untersuchungen hindeuten. Sie könnte deshalb als Mittäterin wegen Mordes angeklagt werden. Bisher war sie wegen dieses Vorwurfs nicht angeklagt worden. Dass Becker persönlich Buback erschossen hat, was dessen Sohn Michael Buback vermutet, ist für die Bundesanwaltschaft bisher nicht bewiesen.

Die von Beckers Anwalt Walter Venedey formulierte Haftbeschwerde bestreitet sowohl den dringenden Tatverdacht wie auch eine mögliche Fluchtgefahr. Außerdem macht der Anwalt gesundheitliche Probleme der 57-Jährigen geltend. Nach Medieninformationen leidet Becker unter einer seltenen Krankheit, die die Tränen- und Speicheldrüsen beeinträchtigt.

Die Bundesanwaltschaft hat in einer Stellungnahme vom Mittwoch den Antrag zurückgewiesen. Sie geht weiterhin von dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr aus und stützt sich wohl vor allem auf Unterlagen Beckers, die bei einer Hausdurchsuchung im August sichergestellt wurden. Dort reflektierte Becker ihr bisheriges Leben und schrieb Sätze wie: "natürlich würde ich es heute nicht wieder tun" - ohne dass klar wird, was sie konkret damit meint. Auch eine "Ortsveränderung" wurde erwähnt. Becker pflegt die esoterisch gefärbte Selbsterfahrungstechnik des "Intuitiven Schreibens". Dabei werden Gedanken spontan niedergeschrieben, weil so angeblich die innere Stimme zu Wort komme.

Noch nicht abschließend entschieden ist, ob die Aussagen, die Becker Anfang der 80er-Jahre beim Verfassungsschutz machte, entsperrt werden. Die Bundesanwaltschaft hat im Oktober zum dritten Mal beantragt, die Akten gerichtsverwertbar zu machen. Ex-Innenminister Schäuble begründete die Sperrung mit dem einst zugesagten Informantenschutz. Ob sich sein Nachfolger Thomas de Maizière neu positioniert, wird mit Spannung erwartet. Anders als von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gemeldet, hat Becker nicht die Entsperrung ihrer damaligen Aussagen beantragt.

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24 Kommentare

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  • A
    Amos

    Ich bleibe dabei,dass der menschliche Wert vom Status abhängt. Man nehme nur ein Beispiel: Filbinger, ein Marine-Richter im Unrechtssystem des

    III. Reiche-, nach dem Krieg als Minister in der

    CDU-Politik. Vier Menschen auf dem Gewissen. Wie lange hat der gesessen? Auch 26-Jahre? Wer hat gesagt, dass die RAF richtig gehandelt hat. Aber fest steht doch: Wenn man einen Mörder brauchen kann, nimmt man auch den. Der Staat darf Recht brechen, der kleine Bürger nicht. Oder ist das auch

    wieder alles falsch?

  • A
    ama.dablam

    @Amos:

     

    Der Wunsch Vieler, dass das Kapitel RAF strafrechtlich abgeschlossen wird, hat weniger damit zu tun, dass Jemand seiner Bestrafung entzogen werden soll, sondern eher damit, dass der unsäglichen Diskussion darüber, ob es legitim ist, dass Einzelne aus welchen Gründen auch immer als Ermittler, Richter und Vollstrecker in einer Person die Todesstrafe aus Gründen der "Zugehörigkeit zum Establishment" verhängen dürfen, der Boden entzogen gehört!!

  • D
    denninger

    @ Schlegel:

    Es handelt sich um dreifachen Mord. Zwei der Ermordeten waren keine Vertreter des "Establishments".

    Es lässt schon tief in das persönliche Menschenbild blicken, wenn jemand Mord als eine politische Handlung ansieht.

    Da nützt auch keine Diskussion mehr.

  • G
    GAST

    @siplac

     

    Der Name des RA steht im Text (3. Absatz - direkt unter der Werbung).

     

    GAST

  • S
    siplac

    Weiß eigentlich jemand, von wem Verena Becker verteidigt wird?

    In keinem Artikel oder Bericht konnte ich den Namen ihrer Anwältin oder ihres Anwalts finden.

     

    Danke für die Hilfe!

  • S
    schlegel

    @ amos

     

    Das ewige Geschwafel vom "wahre Recht" und "kleinen Lichtern", die es gewagt haben eine "große Leuchte" des Establishments anzugreifen, ist einfach nur strunzdumm.

     

    Es geht hier um den Mord an einem Menschen. Und dass der in Deutschland nicht verjährt ist auch gut so. Oder möchten man die Nazi-Mörder mit dem Hinweis „ist ja schon ne Weile her“ laufen lassen?

     

    Und nein, Frau Becker hat gegebenenfalls noch nichts für diese Tat verbüßt. Informieren Sie sich einfach mal, bevor Sie losschreiben.

     

    Etwas anderes ist der Punkt, ob die neuen Hinweise für eine Verurteilung ausreichen. Nur da wird die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungsergebnisse wohl kaum vorab der Öffentlichkeit mitteilen.

  • R
    redaktion

    Vielen Dank für den Hinweis, reblek, ist korrigiert.

  • R
    reblek

    "Ex-RAF-Terroristin beantragt Haftbeschwerde

    Verena Becker will raus" Auch wenn es mehrfach in diesem kurzen Text steht, ist es falsch. Eine Haftbeschwerde wird nicht beantragt, sondern eingelegt. Warum sollte Frau Becker beantragen, eine Beschwerde haben zu dürfen?

  • A
    Amos

    Man sollte die Frau freilassen, denn sie hat entsprechend gebüßt. Besonders weil es hier gar nicht mehr um das "wahre Recht" geht, sondern nur darum, dass "kleine Lichter" es gewagt haben eine "große Leuchte" des Establishments anzugreifen.

    Ginge es strikt nach dem Gesetz würde man sich für

    "Namenlose" auch so ins Zeug legen müssen. Aber das wäre zu teuer. Der menschliche Wert hängt in diesem

    System, und nicht nur hier, vom Status ab, egal was man vorher auf dem Kerbholz hatte.

  • A
    ama.dablam

    @atypixx

    Das ist mir schon klar, und wenn ich König von Deutschland wär, würde ich das Thema ein für allemal beerdigen, nicht nur, weil ich bei der Ensslin-Beerdigung 1977 selbst erkennungsdienstlich behandelt wurde.

    By the way: sie wurde mit Hilfe des "Zettels" noch gar nicht verurteilt :-)

  • A
    atypixx

    @ ama.dablam

     

    Dass nicht auf Tontauben geschossen wurde, dürfte den meisten Lesern aber schon klar sein.

     

    Ansonsten: Einen Zettel ("Bekennerschreiben") in den Händen gehabt zu haben, ist wohl etwas wenig für eine Verurteilung wegen Mordes ...

  • A
    ama.dablam

    Das kommt davon, wenn man mal eben bei Wikipedia abschreibt. Wegen einer "Schießerei" wird in Deutschland niemand verurteilt. Wegen Mordversuchs in mehreren Fällen schon eher.

  • A
    Amos

    Ich bleibe dabei,dass der menschliche Wert vom Status abhängt. Man nehme nur ein Beispiel: Filbinger, ein Marine-Richter im Unrechtssystem des

    III. Reiche-, nach dem Krieg als Minister in der

    CDU-Politik. Vier Menschen auf dem Gewissen. Wie lange hat der gesessen? Auch 26-Jahre? Wer hat gesagt, dass die RAF richtig gehandelt hat. Aber fest steht doch: Wenn man einen Mörder brauchen kann, nimmt man auch den. Der Staat darf Recht brechen, der kleine Bürger nicht. Oder ist das auch

    wieder alles falsch?

  • A
    ama.dablam

    @Amos:

     

    Der Wunsch Vieler, dass das Kapitel RAF strafrechtlich abgeschlossen wird, hat weniger damit zu tun, dass Jemand seiner Bestrafung entzogen werden soll, sondern eher damit, dass der unsäglichen Diskussion darüber, ob es legitim ist, dass Einzelne aus welchen Gründen auch immer als Ermittler, Richter und Vollstrecker in einer Person die Todesstrafe aus Gründen der "Zugehörigkeit zum Establishment" verhängen dürfen, der Boden entzogen gehört!!

  • D
    denninger

    @ Schlegel:

    Es handelt sich um dreifachen Mord. Zwei der Ermordeten waren keine Vertreter des "Establishments".

    Es lässt schon tief in das persönliche Menschenbild blicken, wenn jemand Mord als eine politische Handlung ansieht.

    Da nützt auch keine Diskussion mehr.

  • G
    GAST

    @siplac

     

    Der Name des RA steht im Text (3. Absatz - direkt unter der Werbung).

     

    GAST

  • S
    siplac

    Weiß eigentlich jemand, von wem Verena Becker verteidigt wird?

    In keinem Artikel oder Bericht konnte ich den Namen ihrer Anwältin oder ihres Anwalts finden.

     

    Danke für die Hilfe!

  • S
    schlegel

    @ amos

     

    Das ewige Geschwafel vom "wahre Recht" und "kleinen Lichtern", die es gewagt haben eine "große Leuchte" des Establishments anzugreifen, ist einfach nur strunzdumm.

     

    Es geht hier um den Mord an einem Menschen. Und dass der in Deutschland nicht verjährt ist auch gut so. Oder möchten man die Nazi-Mörder mit dem Hinweis „ist ja schon ne Weile her“ laufen lassen?

     

    Und nein, Frau Becker hat gegebenenfalls noch nichts für diese Tat verbüßt. Informieren Sie sich einfach mal, bevor Sie losschreiben.

     

    Etwas anderes ist der Punkt, ob die neuen Hinweise für eine Verurteilung ausreichen. Nur da wird die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungsergebnisse wohl kaum vorab der Öffentlichkeit mitteilen.

  • R
    redaktion

    Vielen Dank für den Hinweis, reblek, ist korrigiert.

  • R
    reblek

    "Ex-RAF-Terroristin beantragt Haftbeschwerde

    Verena Becker will raus" Auch wenn es mehrfach in diesem kurzen Text steht, ist es falsch. Eine Haftbeschwerde wird nicht beantragt, sondern eingelegt. Warum sollte Frau Becker beantragen, eine Beschwerde haben zu dürfen?

  • A
    Amos

    Man sollte die Frau freilassen, denn sie hat entsprechend gebüßt. Besonders weil es hier gar nicht mehr um das "wahre Recht" geht, sondern nur darum, dass "kleine Lichter" es gewagt haben eine "große Leuchte" des Establishments anzugreifen.

    Ginge es strikt nach dem Gesetz würde man sich für

    "Namenlose" auch so ins Zeug legen müssen. Aber das wäre zu teuer. Der menschliche Wert hängt in diesem

    System, und nicht nur hier, vom Status ab, egal was man vorher auf dem Kerbholz hatte.

  • A
    ama.dablam

    @atypixx

    Das ist mir schon klar, und wenn ich König von Deutschland wär, würde ich das Thema ein für allemal beerdigen, nicht nur, weil ich bei der Ensslin-Beerdigung 1977 selbst erkennungsdienstlich behandelt wurde.

    By the way: sie wurde mit Hilfe des "Zettels" noch gar nicht verurteilt :-)

  • A
    atypixx

    @ ama.dablam

     

    Dass nicht auf Tontauben geschossen wurde, dürfte den meisten Lesern aber schon klar sein.

     

    Ansonsten: Einen Zettel ("Bekennerschreiben") in den Händen gehabt zu haben, ist wohl etwas wenig für eine Verurteilung wegen Mordes ...

  • A
    ama.dablam

    Das kommt davon, wenn man mal eben bei Wikipedia abschreibt. Wegen einer "Schießerei" wird in Deutschland niemand verurteilt. Wegen Mordversuchs in mehreren Fällen schon eher.