■ Ex-RAF-Mitglied wird entlassen: Freiheit auf Bewährung für Sieglinde Hofmann
Stuttgart (rtr) – Die als RAF-Mitglied verurteilte Sieglinde Hofmann soll nach 19 Jahren Haft auf Bewährung freigelassen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) teilte gestern mit, der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen die 54jährige werde auf Antrag der Bundesanwaltschaft zum 5. Mai ausgesetzt. Das Gericht folgte dem Antrag des Generalbundesanwalts, nach dem eine günstige Prognose für Hofmann gestellt werden könne, die eine Strafaussetzung rechtfertige.
Die Verurteilte habe sich der Forderung nach Auflösung der RAF angeschlossen, begründete das Gericht. Zudem habe sie erklärt, daß die Zeit für einen bewaffneten Kampf vorüber sei und daß für sie dessen Wiederaufnahme nicht zur Diskussion stehe. Hofmann wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Entführung und späteren Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer verurteilt. Eine lebenslange Haftstrafe kann bereits nach 15 Jahren ausgesetzt werden. Das OLG hatte jedoch bei Hofmann 1998 eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Mindesthaftdauer auf 19 Jahre festgelegt.
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