Eve Raatschen Foto: privat: Ein Gesetz, viele Ausnahmen
Seit dem 1. Juli gilt in Hamburg befristet bis zum 30. Juni 2020 die Mietpreisbremse. Im Grundsatz heißt das, dass ein Vermieter für alle Mietverträge, die nach dem 1. Juli abgeschlossen wurden, nicht mehr als die ortsübliche Miete plus 10 Prozent verlangen darf.
Die ortsübliche Miete richtet sich in der Regel nach dem Hamburger Mietenspiegel. Doch Einzelhäuser und Zweiparteienhäuser wurden von der Regelung ausgenommen. Welche Miete für eine bestimmte Wohnung verlangt werden darf, richtet sich nach Wohnlage und Ausstattung. Soweit der begrüßenswerte Grundsatz, von dem es allerdings viele Ausnahmen gibt.
Die Mietpreisbremse gilt nämlich nicht für Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden und auch nicht für Wohnungen, die so grundlegend modernisiert wurden, dass sie als Neubau gelten können. Ferner sie gilt dort nicht, wo Vermieter schon vor Juli diesen Jahres eine horrende Miete verlangt haben.
Wird in solchen Fällen jetzt neu vermietet, darf der Vermieter die bisherige hohe Vormiete trotz neuen Gesetzes auch von Nachfolgemietern weiter kassieren. Wurde die Wohnung in den letzten Jahren modernisiert, ohne dass man gleich an Neubau denken kann, gilt zwar die Mietpreisbremse. Der Vermieter darf aber über die erlaubten 10 Prozent hinaus noch einen Modernisierungszuschlag kassieren.
Weil das so ist, kann das Gesetz nicht als der große Wurf zur Begrenzung steigender Mieten in Hamburg gewertet werden. Dennoch sollten Mieter, die jetzt neu mieten, darauf achten, dass ihre Miete nicht gegen das Gesetz verstößt. Einen Vertrag mit einer überhöhten Miete zu unterzeichnen, schließt eine spätere Forderung nach Mietsenkung nicht aus.
Eine Reduzierung der Miete können Mieter aber nicht rückwirkend, sondern erst dann beanspruchen, wenn sie den Verstoß offiziell gerügt haben. Einen Mietpreischeck, der zeigt, ob ein Verstoß vorliegt, gibt es auf www.mhmhamburg.de. Man sollte bedenken, dass jede reduzierte Miete auch dafür sorgt, dass künftige Mietenspiegel weniger drastisch steigen.
Eve Raatschen ist Juristin beim Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, Hamburg, ☎040 431 39 40
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