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Euthanasie-Urteil: drei ganze Jahre

Karlsruhe (dpa) - Wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden von psychisch Kranken während der NS-Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die beiden 74 Jahre alten Frauenärzte Dr.Aquilin Ullrich aus Stuttgart und Dr.Heinrich Bunke aus Celle je dreijährige Freiheitsstrafen verhängt das gesetzliche Minimum. Nach einem mehr als 28jährigen Strafverfahren hielt der 2.Strafsenat des BGH die beiden Ärzte für überführt, in 2.340 bzw. 9.200 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.

Die beiden damals 26 und 27 Jahre alten Angeklagten waren 1940 an der Massenvernichtung Geisteskranker in den Tötungsanstalten Brandenburg/Havel und Bernburg/Saale beteiligt. Ob die beiden Verurteilten ihre Strafen antreten müssen, ist jedoch fraglich.

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