Europäische Union und Kapitalanlagen: Was heißt hier grüne Wirtschaft?
Die EU arbeitet an einer einheitlichen Definition für „nachhaltige Kapitalanlagen“. Es drohen Verwässerungen, beklagen Umweltschützer:innen.
Mitte Dezember endete eine Konsultationsphase, in der die Öffentlichkeit zu den ersten beiden Gesetzentwürfen Stellung nehmen durfte. Diese hatte die EU-Kommission vorgelegt. Es geht dabei um die Reduktion von Treibhausgasen sowie die Anpassung an die Klimakrise. 131 Nichtregierungsorganisationen haben beklagt: Die EU-Kommission habe sich teilweise nicht an die Empfehlungen der Technischen Expertengruppe gehalten, die sie selbst einberufen hatte.
Zum Beispiel soll auch kurzfristige Aufforstung als nachhaltig zählen, obwohl sie den Klimanutzen von Wäldern insgesamt sogar senken könne, bemängeln die Umweltschützer:innen. Auch die Verbrennung von Holzbiomasse zur Energiegewinnung dürfe nicht als klimafreundlich gelten. Der Emissionsgrenzwert für Wasserstoff liege außerdem höher als von der von den Expert:innen empfohlene. Insgesamt zehn Kritikpunkte haben die NGOs auf ihrer Liste.
„Klimaschädliche Aktivitäten dürfen in der Taxonomie keinen grünen Anstrich erhalten“, meint Matthias Kopp vom Umweltverband WWF. „Wenn die EU-Kommission einzelne Empfehlungen der Technischen Expertengruppe ignoriert, dann wird die Grundidee der EU-Taxonomie, auf der Basis eines klaren und stringent aufgestellten Regelbuchs, Kapital in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu leiten, geschwächt oder gar durchkreuzt.“
Die EU arbeitet im Rahmen der Taxonomie nicht nur an Kriterien für klimafreundliche Kapitalanlagen. Insgesamt soll es um sechs Umweltziele gehen, dazu gehören auch der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz der Boden- und Meeresressourcen oder die Wiederherstellung der Artenvielfalt.
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