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Euro-Rabatt nicht erlaubt

Landgericht untersagt C & A generellen Preisnachlass. Textilkette bot 20 Prozent bei bargeldlosem Einkauf

DÜSSELDORF dpa ■ Der Textilfilialist C & A ist mit seinem Versuch gescheitert, die Kunden in dieser Woche zum bargeldlosen Kauf zu bewegen: Auf Antrag des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs sei dem Unternehmen vom Landgericht Düsseldorf untersagt worden, Kunden vom 2. Januar bis zum 5. Januar bei bargeldloser Zahlung einen Preisabschlag von 20 Prozent zu gewähren oder damit zu werben, teilte das Gericht gestern mit. Einzelnen Kunden darf der Handel beim Einkauf zwar unbegrenzt Rabatte einräumen – generelle Preisnachlässe für alle Artikel sind dagegen nur in Sonderfällen wie Schlussverkäufen oder Firmenjubiläen zulässig. Die Kunden hatten den Sonderverkauf laut C & A gut angenommen.

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