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EuGH-Urteil

Ökoeinkauf ist okay

Umweltschutzaspekte dürfen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. Konkret ging es um einen Fall in Helsinki: Die finnische Hauptstadt schrieb eine Buslinie aus und vergab dabei Bonuspunkte für den Einsatz von besonders schadstoffarmen und leisen Bussen. Den Zuschlag bekam am Ende eine Busgesellschaft, die über Erdgasbusse verfügte. Ein unterlegener Bewerber sah sich jedoch diskriminiert, weil nur wenige Busgesellschaften über solche Fahrzeuge verfügen. Nachdem das finnische Gericht die Frage in Luxemburg vorgelegt hatte, fällte der EuGH nun ein Grundsatzurteil. Demnach ist es kein Verfahrensfehler, wenn eine Stadt auch Ökogesichtspunkte berücksichtigt. Sie muss ihre Kriterien allerdings schon bei der Ausschreibung klar benennen und darf sie nicht benutzen, um Bewerber gezielt zu benachteiligen. (Az. C-513/99)