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EuGH-Urteil zum EhegattennachzugFamilie braucht keine Deutschprüfung

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschtests beim Nachzug von Eheleuten aus der Türkei gekippt. Die Regelung erschwere die Familienzusammenführung.

Spaziergänge sind jetzt mit beiden Eltern möglich. Bild: dpa

LUXEMBURG afp | Türken, die zum Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen dafür künftig keine Deutschprüfung mehr ablegen. Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. (Az. C-138/13)

Das Gericht verwies zur Begründung auf das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1970, wonach die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten sind. Zudem sei die Familienzusammenführung „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger“ und fördere deren Integration in die jeweiligen Staaten.

Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die Umstände im Einzelfall zu würdigen.

Im Ausgangsfall hatte ein türkischer Unternehmer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH geklagt, der seit 1988 in Deutschland lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach verweigert worden, weil sie Deutschtests nicht bestand.

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2 Kommentare

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  • lost in translation? - so denn 2.0

     

    hieß es mal in der Legende -

    "…es gibt noch ein Kammergericht in Berlin…"

     

    und hat Karlsruhe sich diesen Nimbus

    durchaus zu recht erworben -

     

    schafft die Vielfalt Europas

    via EuGH mehr und mehr sine ira et studio

    Ansätze eines zivilisierten Refugiums

     

    da ist allerdings - wie der Anlaß der

    Entscheidung zeigt - noch viel Luft nach oben

    & zu hoffen, daß solches nicht auf den

    so wichtigen Individualschutz beschränkt bleibt;

    sondern insgesamt die unverzichtbare

    Grundprämisse -

     

    Liberté Fraternité Egalité - für alle

     

    auch via EuGH erfolgreich einklagbare Richtschnur

    eu-weiten staatlichen Handelns wird.

  • Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass es hier nur um die Deutschtests vor der Familienzusammenführung geht. Die Ausländerbehörde kann jedoch nach wie vor, nach der Niederlassung in Deutschland Deutschtests verlangen und zu Integrationskursen verpflichten. Wobei man wirklich auch die Sprache besser im Lande lernen kann und es hierzulande auch spezielle Integrationskurse für Analphabeten gibt. Also, bevor sich jetzt viele unnötig aufregen, es geht nicht gegen das obligatorische Deutschlernen für Zuzügler.

    Es geht nur darum, dass es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der deutschen Regierung ist, Verträge, die mit der Türkei abgeschlossen wurden, zukünfitg auch einzuhalten. Wer von Migranten Rechtstreue einfordert, der sollte sich in Zukunft auch selber im Umgang mit Migranten an Recht und Gesetz halten.