EuG-Urteil zu Glyphosat-Studien: Spritzmittel sind Umweltemissionen
Bislang haben EU-Behörden Studien zum umstrittenen Pestizid Glyphosat geheimgehalten. Zu Unrecht, entschied das EU-Gericht.
Glyphosat ist der weltweit meistverkaufte Pestizidwirkstoff. Er wird von der US-Firma Monsanto hergestellt, die jüngst vom deutschen Bayer-Konzern übernommen wurde. 2017 wurde die Zulassung von Glyphosat nach heftigen öffentlichen Diskussionen verlängert, allerdings nur um fünf Jahre. Schon seit Jahren ist umstritten, ob Glyphosat krebserregend ist.
Im März 2015 hatte die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), die zur Weltgesundheitsagentur gehört, Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Doch im Oktober 2015 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zum Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich kein krebserregendes Risiko für Menschen darstellt. EFSA begründete das abweichende Ergebnis mit der Auswertung von unveröffentlichten Studien, die IARC nicht vorlagen.
Die grünen Europa-Abgeordneten Heidi Hautala, Benedek Jávor, Michèle Rivasi und Bart Staes forderten von der EU-Behörde daher die Herausgabe der unveröffentlichten Studien, um diese überprüfen zu können. Einen ähnlichen Antrag hatte der kritische Forscher Anthony Tweedale schon 2014 gestellt.
Umstritten waren Studien im Auftrag von Unternehmen
EFSA gab die Studien aber nur teilweise heraus. Für große Teile der Studien verweigerte EFSA die Herausgabe, weil dem die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen entgegenstünden. Die Studien wurden unter anderem im Auftrag der Unternehmen für die Genehmigungsverfahren angefertigt. Gegen diese negative Entscheidung von EFSA klagten die vier Grünen-Abgeordneten sowie Forscher Tweedale. Sie wollten vor allem die 12 wichtigsten Studien vollständig bekommen, auf die EFSA ihre Einschätzung stützte.
Nach einer EU-Verordnung von 2001 haben Bürger Anspruch auf Informationen, über die EU-Organe verfügen. Die Herausgabe kann aber verweigert werden, wenn Geschäftsgeheimnisse das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen. Wenn es allerdings um Informationen über „Emissionen in die Umwelt“ geht, gelten nach der sogenannten Aarhus-Verordnung von 2006 andere Regeln. Dann geht das Interesse der Öffentlichkeit den Geschäftsinteressen der Firmen regelmäßig vor. Entscheidende Frage in dem Prozess war also, ob die Glyphosat-Studien „Emissionen in die Umwelt“ betreffen.
Schon 2016 hatte der EuGH in einem Prozess, an dem Greenpeace beteiligt war, festgestellt, dass mit „Emissionen in die Umwelt“ nicht nur unerwünschte Schadstoffbelastungen gemeint sind, sondern auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Deren Zweck sei es nun mal, auf die Äcker, also in die Umwelt, gesprüht zu werden.
Damals hatte der EuGH auch entschieden, dass Bürger nicht nur ein Recht haben zu wissen, welche Chemikalien wann und wo in die Umwelt gelangen, sondern auch welche Auswirkungen das voraussichtlich hat. Auch dies seien Informationen über „Emissionen in die Umwelt“. Der vorrangige Informationsanspruch der Bürger ende allerdings, wenn es um „hypothetische“ Emissionen gehe, also um die Wirkung von unrealistisch hohen Dosen.
Auf dieses EuGH-Urteil von 2016 berief sich EFSA bei ihrer Weigerung, die Glyphosat-Studien vollständig herauszugeben. Es gehe hier um Untersuchungen, die im Labor an Ratten und Mäusen durchgeführt wurden. Diesen seien viel höhere Dosen an Glyphosat verabreicht worden, als in der Wirklichkeit vorkommen. Es handele sich also um „hypothetische“ Emissionen in die Umwelt.
Dieses Argument ließ das Europäische Gericht nun aber nicht gelten. Es komme nicht auf die Art des Experiments an, sondern auf dessen Zweck. Wenn es um die Frage gehe, ob Glyphosat-Dosen, mit denen im landwirtschaftlichen Alltag zu rechnen ist, krebserregend sind, dann seien auch Tierversuche mit hohen Dosen nicht „hypothetisch“. Der vorrangige Informationsanspruch der Bürger entfalle nur, wenn die Test herausfinden wollen, ob unrealistisch hohe Glyphosat-Dosen krebserregend sind.
Die EU-Richter kommen zum Schluss, dass die von EFSA nicht vollständig herausgegebenen Studien durchaus „Emissionen in die Umwelt“ betrafen. EFSA hätte die Herausgabe also nicht verweigern dürfen. Gegen dieses Urteil kann EFSA nun binnen zwei Monaten noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Das Urteil befasste sich nicht mit der Frage, ob Glyphosat gefährlich ist oder ob die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung fehlerhaft war. Az.: T-329/17
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