Ethikrat-Mitglied Lübbe zu Organspende: "Respekt vor der freien Entscheidung"

Die Zustimmung zu einer Organspende muss eine freie Entscheidung bleiben, sagt Weyma Lübbe, Philosophin und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Sie ist gegen die "Entscheidungslösung".

In Deutschland gibt es zu wenige Spenderorgane. Bild: dpa

taz: Seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 reißt die Klage über die mangelnde Organspendebereitschaft der Deutschen nicht ab. Nun soll das Gesetz geändert werden. Sehen Sie tatsächlichen Handlungsbedarf?

Weyma Lübbe: Der Handlungsbedarf hängt nicht nur vom steigenden Organbedarf ab, sondern auch davon, ob es rechtlich und ethisch vertretbare Möglichkeiten gibt, an mehr Organe zu kommen. Diese sind allerdings eingeschränkt, und ich habe Bedenken bei dem, was derzeit in der Öffentlichkeit zirkuliert.

Das sind zwei Vorschläge: die Widerspruchslösung, bei der alle hirntoten Patienten als potenzielle Spender in Frage kommen, wenn sie zuvor nicht widersprochen haben. Und die wohl konsensfähigere Entscheidungslösung. Danach soll jeder Bürger ein Mal im Leben aufgefordert werden, sich zur Organspende zu erklären. Ist das nicht ganz vernünftig?

In der Bundesrepublik gilt bislang die im Transplantationsgesetz von 1997 vorgeschriebene erweiterte Zustimmungslösung, wonach vorab das Einverständnis zur Organentnahme nach einem etwaigen - aber auch umstrittenen - Hirntod gegeben werden muss, etwa mit einem Spenderausweis. Wenn es dieses nicht gibt, gilt der "mutmaßliche Wille". Die Angehörigen sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.

---

Um die Nachfrage nach Spenderorgane besser befriedigen zu können, wird seit Längerem schon um andere Regelungen gestritten. Bei der Widerspruchslösung, die es unter anderem in Spanien oder Österreich gibt, ist jeder Hirntote, der nicht ausdrücklich vorab widersprochen hat, ein Organspender. Auch in der DDR galt diese Regelung.

---

Da es - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - für diese Regelung vermutlich keine Mehrheit im Bundestag gibt, wird seit einiger Zeit die Entscheidungslösung gefordert. Jeder Bürger soll mindestens einmal im Leben gefragt werden, ob er Organspender werden will oder nicht. (taz)

1961 geboren, ist Professorin für Philosphie an der Universität Regensburg. Sie hat dort seit April 2009 den Lehrstuhl für Praktische Philosophie. Im Jahr zuvor war sie vom Präsidenten des Bundestags in den Deutschen Ethikrat berufen worden. Seit kurzem ist sie außerordentliches Mitglied bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Im März 2011 berief Bundeskanzlerin Angela Merkel die Philosophin in die Ethikkommission für sichere Energieversorgung, die den gesellschaftlichen Konsens zum Atomausstieg vorbereiten sollte.

Bereits das Transplantationsgesetz sieht vor, dass Bürger regelmäßig durch ihre Krankenkasse nach ihrer Spendebereitschaft gefragt werden sollen. Insofern wäre erst einmal zu klären, inwieweit die geforderte neue Regelung darüber hinausgeht. Bei der sogenannten Entscheidungsregelung wird vorgeschlagen, dass man an einen amtlichen Vorgang anknüpft, zum Beispiel an die Ausgabe des Personalausweises oder des Führerscheins. Der Bürger kann dann nicht mehr selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über diese Fragen nachdenken will. Die Erklärung wird auf einem amtlichen Dokument fixiert. Einen Organspendeausweis kann man auch einfach wieder zerreißen, den Führerschein nicht.

Ein 18-Jähriger, der seinen Führerschein abholt, hat wahrscheinlich auch etwas anderes im Sinn, als darüber nachzudenken, ob er nach einem Unfall Organspender werden will.

Das ist richtig. Außerdem muss er seine Haltung zur Organspende öffentlich machen, was bisher nicht der Fall war.

Meinen Sie, dass das Einfluss auf die Entscheidung hat?

Das muss nicht sein, aber ganz unwahrscheinlich ist es nicht, dass dann auch sozial erwünschte Antworten gegeben werden. Gerade weil Organspende in der Öffentlichkeit sehr einseitig diskutiert wird und Gründe, die dagegensprechen, kaum kommuniziert werden, könnten Hemmungen vorhanden sein, sich öffentlich dagegen auszusprechen. Zumal der Personalausweis oder der Führerschein im Alltag in viele Hände gerät und eine eigentlich private Entscheidung damit für jedermann sichtbar wird.

In der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sagte Bischof Huber, es gebe eine "ethische Entscheidungspflicht" jedes Einzelnen, die von der Gesellschaft einzufordern sei. Halten Sie das für legitim?

Das hängt davon ab, was mit Pflicht gemeint ist. Normalerweise sind Pflichtverletzungen mit Sanktionen verbunden. Erstaunlicherweise ist davon aber nicht die Rede, niemand fordert etwa, dass der Führerschein nicht ausgegeben wird, wenn man sich nicht zur Organspende erklärt. Ich vermute, man spürt, dass die Antwort auf eine solche Frage, für die man Zeit und vielleicht auch einen persönlichen Anlass benötigt, nicht mit Zwang einzufordern ist. Möglicherweise spekuliert man vielleicht aber auch darauf, die sozial erwünschte Antwort zu erhalten, wenn die Frage anlässlich eines bürokratischen Akts gestellt wird.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wirbt derzeit mit einer Wanderausstellung für "Organpaten" unter dem Motto "Du bekommst alles von mir. Ich auch von dir?" Das beruht auf dem Prinzip des Gabentausches. Halten Sie das im Hinblick auf die Organspende für angemessen?

Personen, die sich für Organspende einsetzen möchten, können natürlich so fragen. Ich selbst finde, dass der Satz etwas Forderndes hat. Man sagt ja auch nicht: "Ich mach dir ein Geschenk. Du mir auch?", sondern man schenkt, wenn man das Bedürfnis hat zu schenken. Wer seine Organe nur an Menschen spenden will, die ihre ebenfalls abgeben wollen, der rückt die Organspende in die Sphäre des Tauschs. Wenn man diese Richtung einschlägt, ist es nur noch schwer zu erklären, warum Personen, die ihre Organe abgeben wollen, nicht bevorzugt werden sollten, wenn sie selbst welche brauchen.

Derzeit besitzen nur 17 Prozent der Bevölkerung einen Spenderausweis, aber 90 Prozent würden im Bedarfsfall auf ein gespendetes Organ zurückgreifen. Ist das nicht ein Widerspruch?

Die goldene Regel besagt, dass man das, was man selbst von anderen erwartet, auch anderen angedeihen lassen sollte. Personen, die eine Organspende annehmen würden, "erwarten" aber ja gar nicht, dass gespendet wird, das heißt, sie fordern es nicht ein. Sie respektieren die freie Entscheidung der anderen, wie immer sie ausfällt. Genau das erwarten sie auch für ihre eigene Entscheidung. Ich sehe da gar keinen Widerspruch. Was wechselseitig sein muss, ist der Respekt vor der freien Entscheidung zu diesem Thema, nicht die Spendebereitschaft. Wer das Zweite fordert, gibt das Erste auf.

Könnte der politische Aktivismus, vom steigenden Organbedarf einmal abgesehen, auch damit zu tun haben, dass Ärzte und Angehörige entlastet werden sollen?

Im Klinikalltag ist Organspende eine problematische Angelegenheit. Wenn vermutet wird, dass der Patient hirntot ist, beginnt der Prozess, um die Organe zu retten. Dann verschiebt sich der Blick vom zu behandelnden und zu pflegenden Patienten hin zum Patienten als Ressource. Er wird zum Mittel für die Rettung anderer. Das fällt den behandelnden Ärzten und Pflegekräften nicht leicht und erst recht nicht den Angehörigen. Das ist aber doch kein "psychologisches" Problem, das man irgendwie umgehen sollte. In solchen Gefühlen zeigt sich, was an der Organspende wirklich heikel ist. Deswegen finde ich es ganz richtig, dass die Angehörigen um ihre Zustimmung gefragt werden müssen. Übrigens geschieht das in der Praxis auch in Ländern, wo die Widerspruchslösung gilt.

Wir sind zur Solidarität mit dem Not leidenden Griechenland bereit. Weshalb nicht auch zur Solidarität mit kranken Menschen, denen wir helfen könnten?

Ich persönlich möchte lieber in einer Gesellschaft leben, in der es im Hinblick auf den Körper und seine Teile keine Solidaritätspflichten gibt. Wenn man das weiterdenkt, könnten wir irgendwann verpflichtet werden, eine unserer beiden Nieren zu spenden - zu Lebzeiten. Vom politischen Diskurs erwarte ich, ganz unabhängig von der Anzahl der täglich Versterbenden, dass klar und ohne Doppelbotschaften gesagt wird, was man mit der Entscheidungslösung erreichen will: dass die Menschen sich erklären oder dass sie sich zur Spende bereit erklären. Man kann nicht den strikten Respekt vor der freien Entscheidung postulieren und gleichzeitig moralischen Druck ausüben, Organe zu spenden. Das passt einfach nicht zusammen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.