: Erneut Haftbefehl gegen Seidler?
■ Generalbundesanwalt Nehm hält das angebliche RAF-Mitglied weiterhin für „dringend tatverdächtig“
Karlsruhe/München (dpa) – Generalbundesanwalt Kay Nehm will gegen das angebliche Mitglied der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF), Christoph Seidler, erneut einen Haftbefehl erwirken. Aus diesem Grund habe er Beschwerde gegen die am 22. November verfügte Aufhebung des alten Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, sagte Nehm der Süddeutschen Zeitung.
Der Chef der Bundesanwaltschaft legt dem beschuldigten 38jährigen, der sich vor rund drei Wochen den Behörden gestellt und als unschuldig bezeichnet hatte, nach wie vor die Beteiligung an der Ermordung des früheren Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, zur Last. Bei dem Attentat am 30. November 1989 in Bad Homburg hatte eine Bombe die gepanzerte Herrhausen-Limousine zerstört und dabei den Manager getötet und seinen Fahrer schwer verletzt. Nehm wies unter anderem darauf hin, daß der BGH-Ermittlungsrichter bei Seidler auch weiterhin den Tatverdacht bejahe. Im Gegensatz zu seiner Behörde halte er ihn jedoch nicht für dringend, weil er an der Stichhaltigkeit der Aussagen des umstrittenen Kronzeugen Nonne zweifle.
In dem Zeitungsinterview hält Nehm Seidlers Alibi – er will sich zur Tatzeit in Libanon aufgehalten haben – für „keineswegs lückenlos“. Der Generalbundesanwalt trat der Darstellung entgegen, es handle sich bei der sogenannten dritten RAF-Generation um eine Konstruktion der Behörden.
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