Ermittlungen gegen Steuerflüchtlinge: Schweiz fürchtet um ihr Bankgeheimnis
Die Daten von 130.000 Bankkunden wurden in Genf entwendet. Die französische Regierung will diese zur Verfolgung von Steuerflüchtlingen benutzen - gegen den heftigen Protest der Schweiz.
PARIS taz | "Bloß Bluff!", so lautete der fast einhellige Kommentar der Medien, als im Sommer der französische Haushaltsminister Eric Woerth mit einer Liste mit den Namen von 3.000 französischen Steuerpflichtigen auftrumpfte, die mehr als 3 Milliarden Euro auf Schweizer Konten versteckt haben sollen. Bis Ende des Jahres hätten sie noch Zeit für eine Selbstanzeige, dann drohe Strafverfolgung. Da niemand so recht an diese Liste glaubte, meldeten sich nur ein paar hundert Steuerflüchtlinge.
Gestern wurde enthüllt, dass auf der Liste "Namen von 130.000 Kunden aus aller Welt" stünden. Woerths Informationen stammen aus erster Hand, aus der Genfer Privatbank der Gruppe HSBC. Aber sie sind geklaut. Ein von seinem Job frustrierter französisch-italienischer Informatiker namens Hervé hatte das System geknackt und die Kundendaten kopiert. Laut französischen Pressemeldungen versuchte er erst, sie in den Libanon zu verkaufen. Als er aufgrund einer Klage der Bank überwacht und dann vernommen wurde, tauchte er in Nizza unter.
Die Schweizer Behörden ließen nicht locker und verlangten beim Staatsanwalt von Nizza, Eric de Montgolfier, seine Verhaftung und Auslieferung - vor allem aber die Rückerstattung der brisanten Bankdaten. Montgolfier ließ daraufhin den 37-jährigen Hervé festnehmen und seine Computer beschlagnahmen.
Als er mithilfe von Verschlüsselungsexperten die Unterlagen auszuwerten begann, staunte er nicht schlecht: Es handele sich da nicht nur um ein paar Namen, sondern um ein ganzes System der Steuerflucht. Dank dieser Hinweise eröffnete er eine Voruntersuchung wegen Geldwäsche gegen 500 Personen an der Côte dAzur. Andere Informationen, die Steuerhinterziehung betreffen, leitete er an die Pariser Steuerbehörde weiter.
Woerth musste inzwischen zugeben, dass er die gestohlenen Daten benutzt - ähnlich wie es 2008 die deutsche Staatsanwaltschaft tat, als sie sich in der Steuerhinterziehungsaffäre von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel auf in Liechtenstein gestohlene Kundendaten stützte . "Hehlerei" sei dies ja nicht, so Woerth, weil er sie von der Justiz aus Nizza "legal" erhalten habe. Aus der Schweiz hieß es dagegen, aufgrund ihrer illegalen Beschaffung könnten solche Informationen keinesfalls Grundlage irgendwelcher Amtshilfeanträge im Rahmen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich sein, das einen Informationsaustausch vorsieht.
Für die Schweiz steht nun die Glaubwürdigkeit ihres Bankgeheimnisses auf dem Spiel. Schon jetzt drohen die Rechtspopulisten der SVP, mit einem Referendum die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens zu Fall zu bringen. Dann hätte Nutzung illegal beschaffter Informationen durch die französischen Behörden der gewünschten Transparenz einen Bärendienst erwiesen. RUDOLF BALMER
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