: Ermittlungen gegen Kurden
Karlsruhe (ap) - Vier Tage nach den schweren Vorwürfen von Sprechern kurdischer Organisationen gegen die deutschen Sicherheitsbehörden hat Generalbundesanwalt Rebmann gegen einen türkischen Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung der Bundesregierung eingeleitet. Rebmann erklärte, der türkische Rechtsanwalt Hüseyin Yildirim habe der Bundesregierung am vergangenen Freitag auf einer Pressekonferenz in Bonn mit Gewalt für den Fall gedroht, daß sie das bei Kurden beschlagnahmte Geld nicht zurückgibt. Das Bundeskriminalamt sei mit den Ermittlungen gegen den Mann beauftragt. Der türkische Rechtsanwalt sei in Bonn als Pressesprecher der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) aufgetreten und habe „eine dreiseitige schriftliche Pressemitteilung verteilen lassen, unter der sein Name und seine Funktion stehen“. Rebmann zitierte aus dieser Erklärung: „Am Morgen des 4. August 1987 wurden 39 Vereine und Privatwohnungen erneut durchsucht. Wieder wurden unsere Anhänger vorläufig festgenommen und verhört. Das kurdische Volk wird es verstehen, diese antidemokratischen Maßnahmen der Bundesregierung zurückzustemmen.“
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