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Ermittlungen gegen Grenzschützer

■ Beamte traktierten Flüchtlinge aus Afghanistan; die Familie sollte nicht in Frankfurt aus dem Flugzeug steigen

Frankfurt/Main (taz) – Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ermittelt gegen vier BeamtInnen des Bundesgrenzschutzes (BGS) wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt.

Anzeige erstattet hatte die Rechtsanwältin einer fünfköpfigen Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan, die zunächst vom BGS – nach der Ablehnung ihrer Asylanträge durch eine Verwaltungsgerichtskammer in Frankfurt – nach Moldawien abgeschoben worden war. Dort wurde den Afghanen allerdings die Einreise verweigert, so daß die Familie mit der nächsten Maschine am 19. Juli nach Frankfurt zurückkehrte. Dort seien die Flüchtlinge dann von zwei Beamten und zwei Beamtinnen des BGS empfangen und zunächst „mit körperlicher Gewalt“ am Aussteigen aus dem Flugzeug gehindert worden. Herr und Frau S. hätten dabei „Prellungen und Blutergüsse an verschiedenen Körperteilen“ davongetragen. Die seien noch am Sonntag sichtbar gewesen und von einer Rechtsanwältin dokumentiert worden. Mitarbeiter des Evangelischen Regionalverbandes bestätigten die Verletzungen. Nach der Attacke auf die Flüchtlinge habe der BGS dann die Eheleute einer zweieinhalbstündigen „Befragung“ unterzogen – ohne einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Der BGS behauptet nun, daß die Mitglieder der Familie S. nach der Landung der Maschine gegen die Beamten „gewalttätig geworden“ seien. Ein Grenzschützer sei dabei verletzt worden und habe „dienstunfähig geschrieben“ werden müssen. Die von der Rechtsanwältin der Familie erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung konterte der BGS mit der Ankündigung einer eigenen Strafanzeige: Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der BGS, so Pro- Asyl-Sprecher Heiko Kaufmann empört, betrachte den Transitbereich des Flughafens offensichtlich als sein Reich, in dem er „wie in einer Bananenrepublik“ strafprozessuale Vorschriften unterlaufen könne. Die Familie befand sich gestern noch immer im Transitbereich des Flughafens. Ihre Rechtsanwältin hat einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht auf Änderung der vorangegangenen Entscheidung eingereicht, und Pro Asyl hat inzwischen den Deutschland-Ermittler von amnesty international, Michael C. Butler, eingeschaltet. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge hält es nach wie vor für „äußerst problematisch“, AsylbewerberInnen aus Afghanistan zurück in den Bürgerkrieg zu schicken. kpk

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