: Erhalten, ohne umzuwandeln
In Stadtteilen mit sozialer Erhaltungsverordnung muß die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig grundsätzlich vom zuständigen Bezirksamt genehmigt werden. Das beschloß gestern der Senat in der Absicht, „den Mieterschutz zu verbessern“. Erhaltenssatzungen bestehen zur Zeit in Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, in der südlichen Neustadt sowie in Barmbek-Süd/Uhlenhorst. Sie gelten für etwa 41.000 Wohnungen. Die wohnungspolitische Sprecherin der GAL, Susanne Uhl, hofft nun, „daß die Bezirke Genehmigungen für Umwandlungen äußerst restriktiv erteilen“. Noch wichtiger allerdings sei es, weitere Stadtteile durch Erhaltungsverordnungen zu schützen. Der grüne Stadtentwicklungssenator Willfried Maier versprach, genau das auch zu wollen. smv
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen