piwik no script img

Entscheidung über Hoppegarten vertagt

Berlin/Strausberg. Das Kreisgericht Strausberg hat am Donnerstag seine Entscheidung über Bestand oder Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf der Galopprennbahn Hoppegarten durch die Treuhand vertagt. Am 5. Mai will das Zivilgericht verkünden, ob der vom Land Brandenburg betriebene Verkaufsstopp rechtsgültig ist. Kläger und Beklagte rechnen damit, daß das Gericht seine eigene Verfügung bestätigt, weil es lediglich die Möglichkeit eines Rechtsanspruches Brandenburgs auf Hoppegarten anerkennen muß. Dieser Anspruch besteht nach Überzeugung der Kläger durch die Grundbucheintragung der Provinz Brandenburg als Rechtsvorgänger des heutigen Landes.

Der grundsätzliche Anspruch auf Hoppegarten und die Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragungen und Grundbuchänderungen wird erst in einem Vermögenszuordnungsverfahren in Frankfurt (Oder) entschieden, in dem es exemplarisch um die Rückübertragung von Bodenreformland von der Treuhand an Brandenburg geht. Sinn der einstweiligen Verfügung ist für Brandenburg zu verhindern, daß die Treuhand vollendete Tatsachen schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist. Die Behörde hat das Gelände im Februar an den Union-Klub verkauft. adn

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen