Entscheidung des Weltstrafgerichts: Ex-Kindersoldaten werden entschädigt
Kindersoldaten des verurteilten kongolesischen Kriegsverbrechers Thomas Lubanga bekommen ein Recht auf Entschädigung. Die Den Haager Richter fordern Staaten zu Zahlungen auf.
DEN HAAG dpa/dapd | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Opfern des verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer geltend machen. Das entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag.
Der frühere kongolesische Rebellenführer Lubanga war im Juli wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten im Kongo zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es war das erste Urteil des Weltstrafgerichtes in seiner zehnjährigen Geschichte.
Der 51-jährige Lubanga wurde für schuldig befunden, als Gründer und Führer der Union des Patriotes Congolais (UPC) und ihres bewaffneten Arms im blutigen Konflikt in der ostkongolesischen Provinz Ituri zwischen 2002 und 2003 Kindersoldaten zwangsverpflichtet, rekrutiert und eingesetzt zu haben. Lubanga wies die Vorwürfe zurück.
Er kann sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß Berufung einlegen. Lubanga, in grauem Anzug und Krawatte, zeigte bei der Verlesung der Strafe keinerlei Reaktion. Die Anklage hatte ursprünglich 30 Jahre gefordert und erklärt, sich mit einer Reduzierung des Strafmaßes auf 20 Jahre zufriedenzugeben, wenn Lubanga sich „aufrichtig“ bei seinen Opfern entschuldigen würde, worauf dieser nicht einging.
Der Opferfonds des Gerichtes verfügt nach seinem jüngsten Jahresbericht über rund 3,5 Millionen US-Dollar, die aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten stammen. Die Richter forderten die Vertragsstaaten zu weiteren Hilfen auf. „Der Treuhandfonds braucht genügend freiwillige Beiträge, um ein bedeutendes und wirksames Entschädigungsprogramm einzurichten.“ Der verurteilte Lubanga selbst verfügt den Angaben des Gerichtes zufolge über kein Vermögen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
Berlin nimmt Haftbefehl zur Kenntnis und überlegt