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Entschädigungsanspruch für Mißbrauchsopfer

Koblenz (dpa) – Ein Kind, das von seinem Vater sexuell mißbraucht wurde, hat Anspruch auf Leistungen nach dem sogenannten Opferentschädigungsgesetz. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Vater hatte sich gegen die Erstattung der Zahlungen mit der Begründung gewehrt, er habe keine körperliche Gewalt angewendet. Das Kind hatte die Tat aus Angst ohne Widerstand über sich ergehen lassen. Nach dem Richterspruch muß der Vater aber dennoch zahlen, weil auch sexuelle Übergriffe als Gewalt anzusehen seien (Az.: Beschluß vom 15.7.1998 – 3 U 909/98).

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