Emissionshandel für Flugreisen: Alle Airlines gleich behandeln
Die EU will auch nichteuropäische Fluggesellschaften in den Emissionshandel einbeziehen. Für die USA verstößt das gegen internationales Recht. Stimmt nicht, sagt jetzt ein Gutachten.
BRÜSSEL taz Es ist rechtlich möglich, die Start- und Landeerlaubnis auf europäischen Flughäfen davon abhängig zu machen, dass die Fluggesellschaften sich am Emissionshandel beteiligen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten einer Londoner Anwaltskanzlei, das der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) in Auftrag gegeben hatte. Er betreut das Thema im Europaparlament.
"Die Behauptungen der USA und anderer Gegner unseres Systems sind damit widerlegt", erklärte Liese. Das Europaparlament hatte sich vergangene Woche mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Emissionshandelssystem sowohl für europäische als auch für internationale Flüge gleichzeitig 2011 starten zu lassen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag den internationalen Fluggesellschaften eine zusätzliche Frist von einem Jahr einräumen wollen. Darin sah das Parlament einen Wettbewerbsnachteil für europäische Airlines. Nun wird der Rat der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme abgeben, bevor das Parlament erneut abstimmt.
Im September hatte der für Luftfahrtfragen zuständige US-Staatssekretär bei einer Sitzung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation die europäischen Pläne mit dem Hinweis zurückgewiesen, sie verstießen gegen das Chicagoer Abkommen. Dieses internationale Luftfahrtabkommen von 1944 stellt weltweit geltende Grundregeln für den Luftverkehr auf. In Artikel 15 heißt es, beim Eintreten in den Luftraum eines Staats oder beim Überfliegen des Luftraums dürften keine Gebühren oder Abgaben erhoben werden.
Das von Liese bestellte Gutachten kommt zu dem Schluss, es handle sich beim Emissionshandel nicht um eine Gebühr oder Abgabe im Sinne des Abkommens. Der Emissionsrechtehandel sei "ein Verwaltungssystem, das Fluglinien die Pflicht auferlegt, ihre CO2-Emissionen zu registrieren und zu melden, und ihnen die Wahlmöglichkeit gibt, entweder innerhalb des Rahmens der Emissionszertifikate zu bleiben oder diesen zu überschreiten und zusätzliche Zertifikate zu kaufen."
Eine Entscheidung des britischen obersten Verwaltungsgerichts vom September stützt diese Argumentation. Der Verband der Reiseveranstalter hatte gegen eine Erhöhung der Luftpassagierabgabe geklagt. Das Gericht aber sah keinen Verstoß gegen das Chicagoer Abkommen, da die Abgabe auch für Inlandsflüge gelte und somit ausländische Anbieter nicht diskriminiere. Die USA werden sich aber mit Sicherheit um ein Gegengutachten bemühen.
Liese hält die Erfolgsaussichten eines Gegengutachtens jedoch für gering und fordert die Europäische Union auf, "sich von den USA und anderen nicht einschüchtern" zu lassen.
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