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Elektronische GesundheitskarteDie große Daten-Schieberei

Die Krankenkassen geben für die elektronische Gesundheitskarte Daten von Millionen Versicherten an Privatfirmen weiter. Manche hat einen zweifelhaften Ruf.

Auf dieser Karte ist nichts sicher. Bild: dpa

Krankenversicherungen haben für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Millionen Versichertendaten an private Firmen weitergegeben. Das bestätigten mehrere Kassen der taz. Dieses Vorgehen ist legitim - doch die beauftragten Firmen haben teilweise einen zweifelhaften Ruf.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die jetzige Krankenkassenkarte ablösen und bis Ende des Jahres in ganz Deutschland als Standard für alle Versicherten eingeführt werden. Datenschützer kritisierten die Karte immer wieder wegen der technischen Möglichkeit, viele sensible Daten zu speichern.

Auch wenn die Karte nach den Planungen nur die Informationen bereitstellen soll, die auch althergebrachte Karten enthalten, gelangen diese in ganz neue Hände: So gab die Techniker Krankenkasse (TK) Daten ihrer rund 7,3 Millionen Versicherten an gleich drei Unternehmen weiter: den Kartenproduzenten Sagem Orga, den Passbilddienstleister PAV Card und die Essener IT-Firma Atos Origin.

Das Unternehmen Atos Worldline, das zur Atos Origin Gruppe gehört, geriet im Dezember 2008 in die Schlagzeilen, weil von der IT-Firma beauftragte Kuriere der Frankfurter Rundschau ein Päckchen mit zehntausenden Kreditkartendaten geliefert hatten, um den Diebstahl eines Weihnachtsstollens zu vertuschen.

Auch der Zertifikatshersteller D-Trust, eine 100-prozentige Tochter der Bundesdruckerei, die unter anderem für das Innenministerium tätig ist, erhielt die Versichertenstammdaten der TK-Versicherten. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer und -status, Zuzahlungsstatus und der Tag des Beginns des Versicherungsschutzes. Die TK erlaubt den Firmen PAV Card und Sagem Orga zudem, drei Unterauftragnehmer einzubinden, verschweigt jedoch deren Namen.

Diverse Kassen bestätigen auf taz-Anfrage ein ähnliches Vorgehen. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) gab Daten ihrer 6 Millionen DAK-Versicherten, die über 15 Jahre alt sind, an Privatfirmen weiter, ebenso die Barmer oder die Gmünder Ersatzkasse, die mit der Barmer zur größten deutschen Krankenkasse fusionieren wird.

Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), kritisiert: "Dass nun die sensiblen Patientendaten hinter dem Rücken der Kassenkunden an fragwürdige Dienstleister weitergegeben werden, ist nur ein weiterer Grund für die neue Regierung, das von allen Seiten kritisierte Projekt elektronische Gesundheitskarte abzublasen."

Das Vorgehen der Kassen ist juristisch gedeckt: Nach dem 10. Sozialgesetzbuch dürfen sie Daten ihrer Versicherten ohne deren Wissen an externe Dienstleister weitergeben, sofern sich dies im Rahmen der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bewegt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht entsprechend kein Problem. Der Versicherte könne "bei Bedarf darüber bei seiner Krankenkasse Auskunft erhalten", sagt sein Sprecher Dietmar Müller.

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24 Kommentare

 / 
  • MO
    Marvin Oppong

    Sehr geehrter "Arno Nym",

     

    ich bin der Autor dieses Artikels und würde gerne Kontakt zu Ihnen aufnehmen, weil mich Ihre Anfrage an die Techniker Krankenkasse näher interessiert. Bitte kontaktieren Sie mich unter der E-Mail-Adresse info@oppong.eu

     

    Vielen Dank und freundliche Grüße

     

    Marvin Oppong

  • AN
    Arno Nym

    ANTWORT DER TK:

     

    Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Umsetzung eines gesetzlichen Auftrags. In § 291 SGB V befindet sich die Vorgabe, die Krankenversichertenkarte zur Gesundheitskarte auszubauen. Hiervon sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts alle gesetzlichen Krankenversicherungen und folglich auch alle gesetzlich Versicherten betroffen. Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.

    Gemäß § 284 Abs. 3 SGB V dürfen Krankenkassen die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten nur für die Zwecke der Aufgaben nach § 284 Abs. 1 SGB V in dem jeweils erforderlichen Umfang verarbeiten und nutzen. § 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nennt als Aufgabe die Ausstellung der Krankenversichertenkarte und der elektronischen Gesundheitskarte.

     

    Gemäß § 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V enthält die Krankenversichertenkarte u.a. ein Passbild des Versicherten. Die Erweiterung der Krankenversichertenkarte nach § 291 Abs. 1 SGB V zu einer elektronischen Gesundheitskarte ergibt sich aus § 291a Abs. 1 SGB V. Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild (s. § 291 Abs. 2 S. 1 SGB V). Es wurde festgelegt, dass die Ergänzung der Krankenversichertenkarte um ein Lichtbild spätestens mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte umgesetzt wird.

     

    An welche Dienstleister wurden Daten weitergegeben?

     

    - Passbilddienstleister: PAV CARD GmbH (Die TK hat zugestimmt, dass an die Unterauftragnehmer von PAV CARD (SMC und PPP) Daten weitergegeben werden.)

    - Kartenproduzent: Sagem Orga GmbH

    - Zertifikatserstellung: Atos Origin GmbH und D-Trust GmbH (Trustcenter)

     

    Auf allen Datenaustauschkanälen zu externen Partnern findet eine mehrfache Datenverschlüsselung statt. Die Daten werden über ein maschinelles Verfahren übermittelt und verarbeitet. Der Datenschützer der TK nimmt diese Verfahren ab und verfolgt die Prozessverarbeitung bei den externen Dienstleistern. Desweiteren müssten sich die Dienstleister bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zertifizieren lassen.

     

    Natürlich werden die benötigten Daten nur auftragsbezogen und vertraulich verarbeitet. Die Dienstleister sind vertraglich verpflichtet nach den gleichen Datenschutzbedingungen wie die TK (§ 80 SGB X) zu agieren. Die TK wird selbstverständlich nach Erfüllung des gesetzlichen Auftrags die Löschung der nicht mehr benötigten Versichertenstammdaten veranlassen.

     

    Zu welchem Zweck erfolgte die Datenweitergabe?

     

    Ausschließlich um die Lieferung der jeweiligen Dienstleistung zu ermöglichen.

     

    Als Anhang schicke ich Ihnen die Auflistung der übermittelten Daten an die externen Dienstleister.

     

    ANHANG

     

     

    Welche Daten haben Sie ganz genau weitergegeben? (Bitte konkretisieren Sie dies in präziser Form, z. B. Name, Vorname, Geburtsdaten, Anschrift etc.)

     

    PAV CARD:

    - Versichertennummer

    - Rentenversicherungsnummer

    - Privatkundennummer (Kennnummer zur Kommunikation mit Dienstleister)

    - ggf. Versichertennummer des Mitgliedes

    - Bereitstellungsdatum der Daten

    - Bereitstellungszeitpunkt der Daten

    - Dienststelle

    - Vorname

    - Nachname

    - Anrede

    - Geschlechtskennzeichen

    - Geburtsdatum

    - Straßenbezeichnung

    - Hausnummer

    - Postleitzahl

    - Ort

    - Telefonnummer

    - Ende Gültigkeit KVK

    - Versichert bis

     

    Ergänzt werden diese Daten durch die dazugehörigen Dienststellendaten.

    Sollte ein gesetzlicher Vertreter vorhanden sein, dann sind auch diese Daten analog den Versichertendaten vorhanden.

     

    Sagem Orga:

    - Persönlichen Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, KVNR

    - Daten zum Versicherungsverhältnis: Auskunft über Dauer Leistungsanspruch, RSA, Rechtskreis, WOP, Zuzahlungsstatus, ggf. Kostenerstattung, besondere Personengruppen

    - Daten zur Personalisierung der Karte: ICCSN, Braille j/n, EHIC j/n, Foto

    - Zusatzdaten zur Personalisierung des Anschreibens: ggf. GV, Kundenbetreuungs-Daten, Beilagen

     

    Dies ist im Detail:

    - Krankenversichertennummer

    - Vorname

    - Nachname

    - Geschlechtskennzeichen

    - Postleitzahl

    - Ort

    - Wohnsitzländercode

    - Straßenbezeichnung

    - Hausnummer

    - ggf. Adresszusatz

    - Beginn Versicherungsschutz und ggf. Ende

    - Kostenträgerkennung

    - Name des Kostenträgers

    - Wohnortprinzip-Kennzeichen

    - Versichertenstatus RSA

    - Rechtskreis

    - Versichertenart

    - Zuzahlungsstatus

    - EHIC-Status inkl. EHIC-Daten

    - ICCSN

    - Gültig bis

    - ggf. Passbild

    - Briefparameter

    - Beilage

    - ggf. Daten zum Kind

    - die für die eGK erforderlichen Schlüssel und Zertifikate gemäß eGK-Spezifikation

     

    Ergänzt werden diese Daten durch die dazugehörigen Dienststellendaten.

    Sollte ein gesetzlicher Vertreter vorhanden sein, dann sind auch diese Daten analog den Versichertendaten vorhanden.

     

    D-Trust:

    - Vor- u. Nachname und ggf. Titel, Vor- bzw. Zusatz

    - KVNR

    - Geburtsdatum

     

    Atos Origin:

    - Vor- u. Nachname und ggf. Titel, Vor- bzw. Zusatz

    - KVNR

    - Geburtsdatum

     

    - Hat die TK Ihre Zustimmung zu der Weitergabe von Daten in dieser Sache erteilt? Wenn ja, wann, an wen und zur Weitergabe welcher Daten?

    Die TK hat zugestimmt, dass an die Unterauftragnehmer von PAV CARD (SMC und PPP) Daten weitergegeben werden.

     

    walter services SMC Healthcare GmbH erhält die Daten analog PAV CARD GmbH.

    Der Dienstleister PPP GmbH erhält lediglich folgende Extrakte aus den Stammdaten zur eindeutigen Zuordnung der Bilder via Internet:

     

    - Krankenversichertennummer

    - Versicherten-ID

    - Privatkundennummer

    - Antragsnummer

    - Geschlechtskennzeichen

    - Name

    - Vorname

    - Titel

    - Geburtsdatum

    - Gültigkeit KVK

    - Status

  • AP
    Alles Panikmache

    Schaut mal nach § 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V... hiernach ist die Krankenkasse befugt und beauftragt, diese Daten weiterzugeben. Wem das nicht paßt, hat zwei Möglichkeiten: Das Gesetz ändern oder auswandern. Alles andere ist sinnlos.

  • P
    P.P.

    Wenn man diesen Artikel liest bekommt man den Eindruck die o.g. Unternehmen wären unseriös (Zitat: "fragwürdig"). Der Artikel hat eine Duftnote eines großen Boulevardblattes mit 4 Buchstaben ! Dieser Artikel ist nicht weiter als Hetze, Hetze aus Unwissenheit und Ignoranz.

     

    Das ist einfach nur ein gequirlter Bullshit !!!

     

    Solche Forderungen wie "Kassen sollen die Karten selbst herstellen" sind genauso billig und undurchdacht wie grotesk. Wer soll das bezahlen ? Wisst Ihr überhaupt was so eine Personalisierungsmaschine kostet? Geht schnell in Milionenbeträge. Wie soll das eine Kasse mit 100 Mitgliedern (ja, gibt es) machen ? Euren Namen mit einem Filzstift auf die Karte schreiben weil der Laser zu teuer ist ? Seeeeehr seriös ! Wirklich !

     

     

    Leute ? Wir leben im 21 Jahrhundert ! Schon mal von Datenverschlüsselung gehört ?

    Oder denkt Ihr wirklich eures Online-Banking wird durch Eure Hausbank abgewickelt ?

    Was glaubt ihr wer eure Lohnabrechnungen druckt, der Arbeitgeber ??? Ok, vielleicht nur die ganz kleinen.

     

    Alles wird Heutzutage über Dienstleister abgewickelt ob es Euch passt oder nicht.

     

    Man hat als Auftraggeber (zB: Kasse) dafür zu sorgen, daß die Subunternehmer sich an Gesetze und Auflagen halten. Wenn sie es nicht wirklich tun dann muss dem Unternehmen der Auftrag entzogen werden.

    Wenn es dann mal ein Verstoß gibt, so sind es meistens Fälle von Einzeltätern mit krimineller Energie und keine Unternehmensstrategie, hier rollen IMMER Köpfe wenn sowas passiert.

     

    Schaut euch eure Krankenkassen-, EC- oder Kreditkarten an, und ? Fällt was auf ? JA ! Genau, sie wurden bei unterschiedlichen Herstellern produziert, alle haben eure Daten benutzt um die Karte zu produzieren. Und ? Sie sind dort geschützt oder bereits nach der Produktion wieder gelöscht (sofern gefordert).

     

    Wo ist jetzt GENAU das Problem?

  • DG
    Der Glaser

    Tja, ein bisschen biometrische Bilder hier, ein bisschen ELENA da, dazu die elekt. Krankenkarte und plötzlich ist alles - oder sollte man sagen JEDER - glasklar ...

  • T
    Tobi

    Hallo

    hier meine Forderung: Urheberrecht für meine Daten. Ich will bestimmen, wer sie bekommt, wer damit Business macht, wer sie weitergeben darf und an wen etc.

    Anscheinend ist die Lobby der Datendealer größer und mächtiger als die Interessen der Bürger. In etwa so groß wie die Feigheit der Politiker, die sich ja nun nicht für Ihre Wähler stark machen.

    Informelle Selbstbestimmung - wann?

  • P
    P.Krause

    hier wird ein über 1 Jahr alter Artikel wieder aufgewärmt. Für mich ist der Autor des Artikels fragwürdig, nicht das IT-Unternehmen. Zum einen hat die Fa. Atos Worldline den Kurierdienst beauftragt und nicht Atos Origin GmbH ( auch wenn beide zum gleichen Konzern gehören), was für mangelhafte juristische Recherche bzw. Wiedergabe spricht. Zum anderen hat sich durch den Vorfall der Kurierdienst als fragwürdig und unzuverlässig erwiesen und nicht der IT-Dienstleister (hinterher ist man leider immer schlauer) . Ein solcher Autor hat meines Erachtens nicht die Kompetenz, die IT-Dienstleister pauschal als fragwürdig darzustellen.

  • S
    san

    Wo ist denn der Neuigkeitsgehalt in dem Artikel? Die Infos sind über ein Jahr alt. Im übrigen ist die Darstellung von sachlichen Fehlern durchsetzt.

  • AD
    aso (für den Dau: Akronym=achso)

    Informelle Selbstbestimmung heißt, daß man selbst entscheiden möchte, wer welche Daten erhält.

     

    Wenn Daten ohne Wissen der Versicherten an Dritte weitergegeben werden, und der Datenschutzbeauftragte kein Problem sieht,

    sollte der Bürger sich wehren und den Chip unbrauchbar machen.

    Möglich wird dies, z.B. wenn der Bürger den Chip in der Mikrowelle bruzzelt...

    Ggf. sollte für die nächste Wahl eine andere Partei anvisiert werden...

  • D
    Doh!

    weiß nicht, wo da das Problem ist... ich mein, ich bin auch bei dem Laden versichert.

     

    Das die Karten gemacht werden müssen, ist Gesetz. Wär toll, wenn Rösler das wieder kippt, wie er mal gesagt hat. Ansonsten wird das gemacht. Kann man nichts machen.

     

    Das die Daten an Firmen weitergegeben werden, muss doch sein. Und das einige dieser Firmen nicht namentlich genannt werden, find ich irgendwie gut. Natürlich würd ich gern wissen, wer meine Daten hat, anderseits schützt es die Daten ja wiederum, wenn nicht veröffentlicht wird, wo sie hin sind.

     

    Das die Firmen, die da mit zu tun haben, zum Datenschutz verpflichtet werden, ist doch wohl jedem klar.

    Das schützt die Daten zwar auch nicht mehr als anderswo, aber wenn man so misstrauisch ist... wer sagt denn, dass der Briefträger nicht manche Briefe unterschlägt und heimlich öffnet? Sorge ist gut, aber manchmal wird da echt Paranoia draus.

     

    Das mit Erkrankungen und Daten der Ärzte will ich auch nicht, da hab ich mal bei meiner Versicherung angerufen. Antwort: Das Netzwerk für diese Daten gibt es noch gar nicht, diese Funktion wird erst später gemacht, nachdem die Karte draußen ist. Und dann wird auch nicht einfach was im Netzwerk gespeichert, das ist gegen die ärztliche Schweigepflicht. Stattdessen muss man bei jedem Arzt per PIN seine Einwilligung für diesen Arzt geben.

  • AB
    Aufmüpfiger Bauer

    Wie lange wird es eigentlich dauern, bis unsere sensiblen Patientendaten an die Amis übergeben werden, so wie Passagierdaten, Fingerabdrücke, Bankdaten usw. - zum Kampf gegen den Terrorismus oder Massenvernichtungswaffen in Irak?

     

    Google und Microsoft haben schon ihr Verlangen öffentlich bekundet.

     

    ES REICHT!

  • E
    einArzt

    Eine kleine, aber wichtige Korrektur: die Daten werden überhaupt nicht auf der Karte gespeichert, sondern auf zentralen Servern. Die Karte ist nur der Zugangsschlüssel zu diesem Zentralrechner.

    Damit sind die Patientendaten raus aus den Praxen und Kliniken - gesammelt an einem Ort. Ein gefundenes Fressen für alle Interessierten. Gucken wir doch mal, welcher Prominente Krebs hat oder HIV+ ist usw usw.

    Der Unterschied zu den Kreditkartendaten: wenn die geklaut werden, gibt es eine neue Karte. Versucht mal, als Patient neue Diagnosen zu bekommen ...

  • T
    Thomas

    @A. Becker: Die Krankenkassen könnten diese Aufgaben alle auch selbst durchführen, genügend Mitglieder haben sie ja, dass sich der Aufwand und die Technik dazu auch lohnt. Dann müssten die Daten auch nicht weitergegeben werden.

     

    Bei den Krankenkassen im speziellen ist das zudem auch so, dass sie keine personenbezogenen Daten herausgeben dürfen, nicht einmal den Namen, da sie nicht preisgeben dürfen, wer bei ihnen versichert ist. Deswegen sind solche Datentransfers wirklich ein Knaller und ich bin mir nicht 100%ig sicher, ob das wirklich stimmt, was uns der Datenschutzbeauftragte da mitteilt.

     

    Thomas

  • D
    Datenbürger

    Freut euch schon mal auf den neuen elektronischen Personalausweis, mit RFID-Chip. In Kombination mit der eGesundheitkarte, ELENA, INDECT, ... hat bald keiner mehr was zu verbergen.

  • TK
    Total Kontrolliert (TK)

    Die persönlichen Daten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit findet man unter http://www.bfdi.bund.de/

    Schaut mal nach! Die erste Webseite des BfDI ist schon recht aufschlußreich. Das ist ein lustiger Laden. War Mehdorn, der ehemalige Bahnchef, nicht auch mal Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

     

    Viel wichtiger als die Weitergabe von Namen und Adressen ist die Weiterleitung unserer Patientendaten einschließlich aller Erkrankungen und Behandlungen an eine zentrale Datenbank, die unter Kontrolle der Krankenkassen und Unternehmen steht. In Zukunft liegen diese wichtigen Informationen nicht mehr beim Arzt und Patienten, und sind auch nicht mehr unter unserer Kontrolle. Das ist das Verbrechen hinter der "elektronischen Gesundheitskarte".

     

    Es gibt nur einen demokratischen Weg diesen Wahnsinn zu stoppen. Lehnt diese Karte und das ganze Verfahren ab. Sprecht mit Verwandten, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen.

  • B
    bar

    äh?

    was will der artikel eigentlich sagen?

    dass die neue gk mies ist? dazu hätte ein satz gereicht (und sonderlich originell oder revolutionär ist diese auffassung ja auch nicht).

     

    ansonsten kommt ausser "du organisierst eine demo dagegen und ich krieg raus, was die eigentlich machen" nichts rüber ...

     

    taz-niveau halt.

  • A
    Amos

    Will man mit der Stasi-Konkurrieren oder den Verwaltungsapparat minimieren? Das ist hier die Frage.

  • O
    Optimistin

    mir wird schlecht....

  • AB
    A. Becker

    Ich bin zwar nicht unbedingt ein Anhänger der Gesundheitskarte, aber hier wird doch einiges falsch wiedergegeben, oder ist schlecht recherchiert.

     

    Wie sollen Chipkarten denn sonst personalisiert werden. Auch heute schon werden diese Daten für die alte Krankenversichertenkarte, aber auch die der Bankkarten, der Kreditkarten, etc. an den Hersteller der Karten zum personalisieren weitergegeben. Wie sollte das anders funktionieren. Wird tagtäglich in unserem Namen praktiziert. Keiner regt sich auf. Auch sind die Daten die hier weitergegeben werden nicht schützenswerter, als die Daten die auf den meisten anderen Karten abgelegt werden. Neben den üblichen Verwaltungsdaten und den Gültigkeitsdaten der Karte werden keine weitere Daten an die Hersteller gegeben. Auch nicht der Zuzahlungsstatus. Da hätte ein Anruf bei einer Kasse genügt..

  • K
    kommentato

    @Katev:

     

    Jaja, die Geschichte mit dem Weihnachtsstollen, ein großer Lacher, wenn es nicht so traurig wäre. Wer sich nicht mehr erinnert oder es verpasst hat liest zum Beispiel nochmal hier nach:

     

    http://fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1648740_Daten-zum-Fest.html

  • G
    ghling

    @Katev:

    Atos Origin verschickte die Kreditkartendaten ohne weitere Sicherung (Verschlüsselung etc.) einfach per Post. An die Öffentlichkeit gelangte dies, weil ein Mitarbeiter des Kuriers einen Christstollen aß, der für die FR bestimmt war. Um das zu vertuschen hatte er die Sendung mit den Daten einfach in den Umschlag an die FR gesteckt.

  • HJ
    Hamburger Jung

    "Atos Origin" ist auch die Firma, welche für die DiBa die Kreditkarten-Abrechnungen macht. Mit wurden von meiner Keditkarte (beweisbare Tatsache) im November aus Spanien über 1000 Euro abgebucht, obohl ich seit Jahren nicht in Spanien war... Wie (u.a. der TAZ entnehmbar) tausenden von anderen Bankkunden auch. Enough said.

     

    Der (mir rechtlich zustehende) Widerruf wurde nur mit allerlei schickanösen Formularen über die Bühne. Obwohl eigentlich formfrei möglich.

     

    Für alle TAZ-Leser, die gerne mal wissen möchten, wohin ihre Kundendaten denn gehen, diese Auskunft lässt sich zwingend und (sehr im Gegensatz zB zur Schufa) kostenlos einholen (dadurch habe ich überhaupt erst von der Weitergabe der DiBa an ATOS erfahren).

     

    "Informationelle Selbstbestimmung" ist natürlich trotzdem ne Lachnummer, keine Frage. Aber verfassungsmässige Rechte sind seit einigen Jahren ja auch irgenwie out.

     

    Mit fällt spontan nur eine einzige Bürgerrechtspartei ein. Ob die nun noch erwachsen werden muss oder nicht. Hat bei der letzten Wahl immerhin 2% gekriegt.

  • K
    Katev

    "Atos Origin geriet im Dezember 2008 in die Schlagzeilen, weil von der IT-Firma beauftragte Kuriere der Frankfurter Rundschau ein Päckchen mit zehntausenden Kreditkartendaten geliefert hatten, um den Diebstahl eines Weihnachtsstollens zu vertuschen."

     

    WAS? Ich versteh nur Bahnhof...

  • GH
    G. H. Pohl

    Informationelle Selbstbestimmung? Lachplatte! Interessiert keinen Hutmacher! Bundesverfassungsgericht hin oder her, man macht was man will.

    Besonderes „Pikantje“: gerade die Damen und Herren Abgeordneten, die sich ebenso schamhaft wie strikt weigern, auch nur ihre Nebeneinkünfte offen zu legen ( ganz im Gegensatz zu „unseren amerikanischen Vorbildern“ ), scheren sich bei „Normalbürgern“ einen Teufel um o.a. Rechte. Da wird man so wütend, daß man am liebsten …. na lassen wir das…