Umweltschützer retteten mit ihrem Einspruch gegen die Elbvertiefung eine weltweit einzigartige Pflanze: den Schierlings-Wasserfenchel.
Pläne für Autobahn A20 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Der geplante Tunnel unter der Elbe bei Glückstadt missachtet EU-Vorgaben.
Der Elbtunnel gehöre zum Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Beim Gewässerschutz muss trotzdem nachgebessert werden.