Einzelhandelsverband stur: Verfassungsklage gegen Flashmob
Der Einzelhandel will nicht hinnehmen, dass sich Streikende in Flashmobs zu Aktionen organisieren dürfen – trotz einer klaren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
BERLIN apd | Der Einzelhandel zieht gegen sogenannte Flashmob-Aktionen in Arbeitskämpfen vor das Bundesverfassungsgericht. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften durch das massenhafte Zurücklassen vollbeladener Einkaufswagen oder eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument einer Tarifauseinandersetzung, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) am Montag in Berlin. Das Bundesarbeitsgericht hatte dagegen derartige Aktionen im September für zulässig erklärt.
Die Klage richtete sich gegen die Gewerkschaft Verdi, die in einem Arbeitskampf eine einstündige Aktion organisiert hatte, bei der etwa 40 Personen eine Einzelhandelsfiliale blockierten. Der Flashmob ließ volle Einkaufswagen zurück und bildete lange Warteschlangen an den Kassen, wo dann lediglich Artikel für minimale Beträge gekauft wurden. Die Aktion richtete sich gegen Streikbrecher.
Das Bundesarbeitsgericht empfahl den Einzelhändlern, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen. Nach Auffassung des HDE würde dies zu unhaltbaren Zuständen führen. "Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden", erklärte der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris.
Das Wort "Arbeitskampf" bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürften und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten. "Eine solche Rechtsentwicklung wollen und werden wir im Einzelhandel nicht akzeptieren."
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert