Einwendungen gegen Tesla-Fabrik: Gesprochen wurde nicht
Die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga kritisieren die „Online-Konsultation“ zum Tesla-Bauantrag in Grünheide. Die sei intransparent und rechtswidrig.
Die mehr als 800 Einwände zum mittlerweile dritten Tesla-Genehmigungsantrag waren nicht wie beim vorigen Mal in einer Präsenzveranstaltung besprochen worden. Stattdessen gab es lediglich ein Online-Verfahren, in dem Stellungnahmen des Umweltamts und der Antragstellerin, also Tesla, eingesehen und kommentiert werden konnten. Es begann am 24. September – laut Deppner nur zwei Tage nach der Ankündigung durch das LfU. Es sei aber rechtlich „eindeutig geregelt, dass Online-Konsultationen mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt bekannt gemacht werden müssen“.
Es gelte „gleiches Recht für alle“, so Deppner. Wenn es für die Firma des US-Unternehmers Elon Musk „keine Sonderbehandlung geben solle, müsse das LfU die Konsultation „wegen offensichtlicher Nichteinhaltung“ dieser Vorschriften wiederholen. Im konkreten Fall sei die kurzfristige Ankündigung auch noch in seinen Jahresurlaub gefallen, so der Anwalt, damit sei es für ihn und die Ehrenamtlichen der Verbände „schlicht und ergreifend unmöglich“ gewesen, „das angemessen zu durchdringen“.
Die erneute komplette Auslegung des Genehmigungsantrags für die SUV-Fabrik, zu der nun auch noch eine Batterieproduktion gehören soll, ist nach Aussage Deppners notwendig, weil die entsprechenden Unterlagen immer noch nicht vollständig einsehbar gewesen seien. Zwar habe das LfU einige frühere Unkenntlichmachungen „entschwärzt“, weil diese doch nicht – wie von Tesla behauptet – Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse offenbart hätten. Dennoch seien weiterhin „wesentliche Informationen nicht enthalten“ gewesen, insbesondere in Bezug auf das Störfallmanagement.
Mit heißer Nadel
Nabu-Landesgeschäftführerin Christiane Schröder bezeichnete die neuen Tesla-Unterlagen und die Stellungnahmen der Landesbehörden als „mit heißer Nadel gestrickt“. Es hätte weitere Untersuchungen beim Arten- und Wasserschutz geben müssen.
Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, kritisierte, das Online-Verfahren sei teilweise schwer zu durchschauen gewesen. Dadurch, dass das Format keine Gesprächs- oder Chatfunktion beinhaltet habe, habe es auch keine Rückkopplungen und Fragen erlaubt. Auch hätte es bei den verbliebenen Schwärzungen von Informationen „Ersatzdokumente“ geben müssen, um nachvollziehbar zu machen, welche Immissionsarten zu erwarten seien.
Widerspruch gegen diese Entscheidungen im Sinne eines Rechtsbehelfs lässt sich laut Thorsten Deppner aber erst einlegen, wenn das LfU die Genehmigung für den Bauantrag erteilt. Das wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, schließlich ist die Tesla-Fabrik auf der Grundlage „vorzeitiger Zulassungen“ schon fast fertig gebaut. Die Widerspruchsfrist beträgt dann einen Monat. „Sie können uns glauben, dass wir das Ergebnis sehr intensiv prüfen werden“, kündigte Deppner an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!