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Einspruchsfrist gegen Tunnel: 11. Juli

Die Frist für Einwendungen zum Bau der Tiergartentunnel sowie weiterer Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich läuft am kommenden Montag ab. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden den Vorhabenträgern zugestellt. Nachdem diese ihre Stellungnahmen dazu abgegeben haben, wird mit den Einwendern diskutiert. Die Ergebnisse werden dann mit den Stellungnahmen der zuständigen Planfeststellungsbehörde der Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes übermittelt. Diese kann dann den Planfeststellungbeschluß erlassen und „grünes Licht“ für die Bauvorhaben geben.

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