Einsicht in NSA-Spionageliste: Bund will Beauftragten einsetzen
Ein Ermittler aus der Justiz soll die Spähliste des US-Geheimdienstes NSA einsehen. Der Untersuchungsausschuss soll die Person vorschlagen.
Dieser Vorschlag soll dem Untersuchungsausschuss noch im Laufe des Tages unterbreitet werden. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll der NSA teils absprache- und rechtswidrig geholfen haben, auch deutsche und europäische Ziele auszuspähen.
Die Regierung soll anschließend über den Personalvorschlag der Parlamentarier entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von der Regierung eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Der Beauftragte soll Einblick in die umstrittene geheime Spionageliste erhalten, sie aber nicht weitergeben dürfen.
Mit dieser Lösung will die Koalition aus Union und SPD dem Parlament entgegenkommen, ohne das bilaterale Geheimhaltungs-Abkommen mit den USA zu verletzen. Dass die Linksfraktion und die Grünen mit dem Vorschlag einverstanden sind, galt als wenig wahrscheinlich.
Im April war öffentlich geworden, dass die NSA gezielt nach Informationen etwa über den europäischen Rüstungskonzern EADS, den Hubschrauberhersteller Eurocopter oder französische Behörden gesucht haben soll. Die NSA schleuste dazu Suchbegriffe (Selektoren) in die Überwachungssysteme des BND ein. Die Opposition pocht darauf, dass die Abgeordneten im Ausschuss die Listen mit eigenen Augen sehen können. Im Zentrum steht eine Liste mit 40 000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.
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