Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert
Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.
FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten. Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000 Gegendemonstranten protestierten.
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und bewertet diese nicht“.
Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen.
Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen“. Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Wahlverhalten junger Menschen
Misstrauensvotum gegen die Alten
Polarisierung im Wahlkampf
„Gut“ und „böse“ sind frei erfunden
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator
Streit um tote Geiseln in Israel
Alle haben versagt
Berlinale-Rückblick
Verleugnung der Gegenwart