Einjahresverträge für Doktoranden: Forschen nur mit Frist
Die Mehrheit der Doktoranden an Universitäten arbeitet laut einer neuen Studie mit Einjahresverträgen. Kritik kommt von Gewerkschaften.
BERLIN taz | Junge Wissenschaftler müssen sich mit befristeten Verträgen von immer kürzerer Dauer abfinden. Über die Hälfte der Doktoranden an Hochschulen und anderen Einrichtungen sind mit Arbeitsverträgen von weniger als einem Jahr beschäftigt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) hervor, das im Auftrag des Bundesforschungsministeriums die Auswirkungen des 2007 eingeführten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes untersucht hat.
Das nach der Föderalismusreform entstandene Gesetz erlaubt als Sonderarbeitsrecht für Wissenschaftler, Verträge für die Dauer von sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion zu befristen. Wird eine Stelle zu mehr als zur Hälfte durch Drittmittel (also von hochschulfremden Auftrag- und Geldgebern) finanziert, kann sie auch danach weiter befristet werden.
Das Gesetz sollte in einer zunehmend von zeitlich befristeten Forschungsprojekten geprägten Wissenschaftslandschaft den flexibleren Einsatz von Forschern erlauben, diesen aber auch Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Mittlerweile sind über 80 Prozent der Mittelbauangehörigen befristet beschäftigt - Tendenz steigend.
Für das Ministerium hat sich das Gesetz nach der jetzt vorliegenden Evaluation dennoch "grundsätzlich bewährt", so die Behörde. Auch die Mehrheit der befristet Beschäftigten hält ihre Situation laut der HIS-Studie für "auskömmlich" - vorausgesetzt, sie haben neben ihrer Tätigkeit genug Zeit, sich ihrer eigenen Promotion oder Habilitation zu widmen. Die Arbeitgeber finden das Gesetz mehrheitlich "leicht handhabbar".
Kritik kommt von Gewerkschaften. "Dem Ministerium fehlt das Bewusstsein für die Probleme wissenschaftlicher Beschäftigter", sagte Matthias Neis von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di der taz. Das Gesetz habe es nicht vermocht, "jungen Wissenschaftlern Perspektiven zu eröffnen". Neis sieht Handlungsbedarf und fordert, "so schnell wie möglich Mindestlaufzeiten für Verträge einzuführen".
Mittelfristig solle die Tarifsperre, die Arbeitgebern und Gewerkschaften untersagt, vom Gesetz abweichende Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen zu treffen, abgeschafft werden. Und langfristig müsse "das System vom Kopf auf die Füße gestellt werden". Wer Daueraufgaben wahrnehme, für den müsse auch Dauerbeschäftigung gelten.
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