Einigung zur Vorratsdatenspeicherung: Schwarz-Rot will Richtlinien umsetzen
Union und SPD haben sich auf ein Konzept zur Datenspeicherung geeinigt. Europäische Richtlinen sollen umgesetzt, aber auch gelockert werden.
BERLIN afp/dpa | Union und SPD haben in der Schlussphase der Koalitionsverhandlungen eine Einigung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung erzielt. In der am Dienstag bekannt gewordenen aktualisierten Fassung des geplanten Koalitionsvertrages bekennen sich beide Seiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten.
Nach dem Willen von Union und SPD sollen die Daten zwar ohne Anlass gespeichert werden. Ein Zugriff zur Kriminalitätsbekämpfung soll aber nur bei schweren Straftaten und nach richterlicher Genehmigung sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erlaubt werden, heißt es in einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Text.
Zudem wollen Union und SPD auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die Speicherfrist statt der bislang geplanten sechs Monate auf drei Monate begrenzt wird. Außerdem soll den Telekommunikationsunternehmen vorgeschrieben werden, die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern.
Die Neuregelung der einst vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Vorratsdatenspeicherung hatte in der bisherigen schwarz-gelben Koalition lange Zeit für Streit gesorgt. Die FDP mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich gegen eine anlasslose Speicherung gewandt.
Bisher keine gesetzliche Regelung
Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nicht auf eine Neufassung verständigen können.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg prüft derzeit die Verhältnismäßigkeit des Instruments. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
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