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Einigung über Verbot von Atomwaffentests fraglich

■ Ab heute tagt in Genf die UNO-Abrüstungskonferenz. Der Wahlerfolg der Hindupartei BJP in Indien mindert die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluß

Genf (taz) – Aushandlung eines Atomwaffentestverbots bis Ende Juni, Annahme durch die UNO- Generalversammlung im September und Inkrafttreten des Abkommens Anfang 1997: Dieser zum Auftakt der letzten Verhandlungsrunde der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz von den USA und anderen westlichen Staaten verbreitete Fahrplan stieß damals bei vielen auf Skepsis. Nach dem Erfolg der Hindupartei Bharatiya Janata Party (BJP) bei den indischen Wahlen haben sich die Zweifel verstärkt, daß die heute beginnende Verhandlungsrunde Ende Juni erfolgreich abgeschlossen wird. Laut vertrat die BJP im Wahlkampf die Forderung, Indien dürfe die Option auf Testexplosionen und eine atomare Bewaffnung nicht aufgeben. Zur Begründung dienen die atomaren Ambitionen des Nachbarstaates Pakistan und die Weigerung der fünf anerkannten Atomwaffenstaaten (USA, Rußland, China, Frankreich, Großbritannien), über eine Abrüstung ihrer Arsenale zu verhandeln. Unwahrscheinlich ist zwar, daß die Forderung der BJP zur offiziellen Linie der neuen indischen Regierung wird oder diese aus den Verhandlungen aussteigt. Doch dürfte die indische Delegation ihre Position in Genf noch kompromißloser vertreten: Unterzeichnung eines Abkommens nur, wenn neben herkömmlichen atomaren Tests alle andere Versuche zur Entwicklung neuer Atomwaffen verboten werden. Und wenn sich die fünf Atomwaffenstaaten zumindest zur Aufnahme formeller Verhandlungen über die Abrüstung ihrer Arsenale innerhalb fester Fristen verpflichten. Dies lehnen die fünf Atommächte ab. Die USA wollen ab Juni sogenannte „subkritische Tests“ zur Erforschung neuer Sprengköpfe durchführen. Ein Mitglied der US-Delegation deutete an, daß Washington aus den Verhandlungen aussteigen könnte, wenn kein Vertrag nach den Vorstellungen der USA zustande kommt.

Als Vorwand für einen Ausstieg könnte Washington auch die Haltung Chinas dienen. Peking bestreitet die Notwendigkeit eines Abkommens bis Ende 1996 und beharrt auf einer Ausnahmeklausel für sogenannte „friedliche Nuklearexplosionen“, die zivilen Zwecken dienen sollen. Andreas Zumach

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