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Einigung mit Bund und BayernGurlitt will Raubkunst zurückgeben

Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat seine Meinung geändert. Er will die umstrittenen Bilder untersuchen lassen und Raubkunst an die Erben abtreten.

In Gurlitts Salzburger Haus wurden 180 Bilder gefunden, die im Raubkunst-Verdacht stehen Bild: dpa

BERLIN taz | Wie Bund, der Freistaat Bayern und der Kunstsammler Cornelius Gurlitt am Montag mitteilten, will der Kunsterbe weitere Forschungen zu den Bildern aus der Hinterlassenschaft seines Vaters zulassen, um dem Verdacht auf NS-Raubkunst nachzugehen.

Im vergangenen November wurde bekannt, dass bereits 2012 in der Schwabinger Wohnung von Cornelius Gurlitt, Sohn des in den 50er Jahren verstorbenen Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, rund 1.400 Kunstwerke beschlagnahmt wurden.

Wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem 3sat-Magazin „Kulturzeit“ sagte, verpflichte er sich zur freiwilligen Rückgabe der infrage kommenden Raubkunstbilder. „Wir sind sehr froh, dass wir mit Herrn Gurlitt und seinen Anwälten einen Vertrag abschließen konnten, unabhängig vom laufenden Strafverfahren.“ Das darf man ihr gern glauben, denn das gegen Gurlitt eingeleitete Verfahren wegen angeblicher Verkürzung der Einfuhrumsatzsteuer wird in der Sache nicht weiterführen.

Wie der Anwalt von Cornelius Gurlitt, Christoph Edel, am Montag in München mitteilte, fordert nun ein weiterer Antragsteller das Gemälde „Sitzende Frau“ von Henri Matisse aus der Sammlung Gurlitt zurück.

Eigentlich stand die Rückgabe des Bildes an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg kurz bevor – jetzt wird sie sich zumindest verzögern. Er sehe sich vor diesem Hintergrund rechtlich verpflichtet, vor Herausgabe des Bildes erst die Ansprüche des neuen Anspruchstellers zu überprüfen, betonte Edel. Täte er es nicht, machte er sich als gerichtlich bestellter Betreuer persönlich schadenersatzpflichtig, sollte das Bild irrtümlicherweise nicht herausgegeben werden.

Gurlitt lässt forschen

Wie die Meldung des Tages zeigt, stehen ganz andere Fragen im Raum. Provenienzforschung, also die Klärung, in wessen Besitz ein Kunstwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt war, steht ganz oben auf der Rangliste. Eine von der Bundesregierung beauftragte Taskforce will diese Herkulesarbeit innerhalb eines Jahres leisten. Die Kosten dafür teilen sich die Bundesregierung und der Freistaat Bayern je zur Hälfte.

Gurlitt, der inzwischen selbst Provenienzforscher beauftragt hat, seine in Salzburg aufgefundenen rund 180 Kunstwerke zu erforschen, darf einen Wissenschaftler in die bislang 14 Mann starke Taskforce entsenden. Er dürfte auch seine Salzburger Bilder von der Taskforce überprüfen lassen und somit Kosten sparen. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird die Beschlagnahmung seiner Bilder aufgehoben. Was mit dem Kunstschatz passiert, wenn er jetzt an Cornelius Gurlitt zurückgeht, ist noch nicht klar. Die Überlegungen gehen dahin, dass der schwerkranke 81-Jährige eine Stiftung gründet oder die Kunstwerke an ein Museum gibt.

Insofern der Fall Gurlitt Forderungen nach neuen Gesetzen provoziert hat, darf man jetzt entspannter reagieren. Die Kunstsammlung, die Cornelius Gurlitts Vater Hildebrand, ein mit den Nazis liierter Kunsthändler vor allem während der NS-Zeit aufgebaut hatte, musste bei ihrer Entdeckung 2012 den Verdacht wecken, auch NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu beinhalten.

Da Cornelius Gurlitt sich zunächst weigerte, darüber ins Gespräch zu treten und als Privatperson nicht der Washingtoner Erklärung unterlag, die eine Verpflichtung zur Zurückgabe während der NS-Zeit unrechtmäßig entwendeter Kunstwerke vorsieht, meinte man, das Problem von Raubkunst in Privatbesitz über Gesetzesänderungen, etwa der Verjährungsfristen, angehen zu können. Allem Ermessen nach ist das aber gar nicht nötig.

Wie der Fall Gurlitt zeigt, sind Privatsammler bzw. deren Erben durchaus gewillt, den Forderungen der Washingtoner Erklärung nachzukommen, sofern sie richtig angesprochen und in die Diskussion eingebunden werden. Nicht unbedingt aus moralischen, eher aus pragmatischen Gründen: Als Raubkunst identifizierte oder verdächtigte Kunstwerke - und also solche müssen zunächst alle Kunstwerke der klassischen Moderne und der Avantgarde gelten, ohne einen nachvollziehbaren Provenienznachweis - kann der Markt inzwischen nicht mehr vermitteln.

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