Einigung in der EU: Banker-Boni gedeckelt
Der Streit über die Kappung von Banker-Boni zog sich über Monate hin. Nun steht ein EU-Kompromiss. Die Zeit großer Extrazahlungen an Top-Bankiers ist damit vorbei.
BRÜSSEL dpa | Nach langem Streit begrenzt die EU die Bonuszahlungen an Spitzenbankiers. Vertreter des EU-Parlaments und EU-Mitgliedsländer einigten sich am Mittwochabend in Brüssel auf neue Regeln. Die Extrazahlung darf künftig im Normalfall nicht mehr höher sein als das Grundgehalt. In Ausnahmefällen können Geldhäuser ihren Topleuten eine Prämie in doppelter Höhe des Grundgehalts zahlen.
Die irische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte den Kompromiss. Damit endet ein monatelanger Streit. Großbritannien leistete lange auf höchster politischer Ebene Widerstand, war aber letztlich isoliert. Der Finanzplatz London fürchtet um seine internationale Bedeutung.
„Das Parlament hat dem Druck der britischen Regierung widerstanden und keine Änderung an der Deckelung von Bonuszahlungen mehr zugelassen“, erklärte der Verhandlungsführer der Sozialdemokraten in der Volksvertretung, Udo Bullmann. „Gegen erbitterte Widerstände aus nationalen Hauptstädten und der Finanzindustrie wird Europa schon 2014 ein Stück gerechter.“
Zu dem Paket gehören auch strengere Regeln für den Bankensektor. Damit verankert die EU die Bankenrichtlinie „Basel III“. Die Banken sollen dadurch besser gegen künftige Krisen gewappnet sein. Sie müssen deshalb mehr Eigenkapital bereithalten. Zunächst steigt die geforderte Quote auf acht Prozent. Bis 2019 soll sie 10,5 Prozent erreichen.
Die EU-Finanzminister hatten dem Kompromiss schon bei ihrem Treffen Anfang März weitestgehend zugestimmt. Wegen britischen Widerstands gegen die Bonus-Regelungen waren jedoch weitere Beratungen nötig gewesen.
Strittig war bis zuletzt, wie mit langfristig ausgezahlten Boni umgegangen werden soll. Bei einem Viertel der Extrazahlungen kann unter bestimmten Bedingungen ein Inflations- und Risikoausgleich geltend gemacht werden. Eine absolute Grenze für Boni ist nicht vorgesehen.
Die EU-Kassenhüter und das Europaparlament müssen den Kompromiss nun noch formal beschließen. Die Vorschriften werden voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Anfang 2019 sollen alle Teile der Regulierung vollständig umgesetzt sein.
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