Einigung beim EEG: Meister des Vertagens
Auf den letzten Drücker hat sich die Koalition auf die Reform des Enerneuerbare Energien Gesetzes (EEG) geeinigt – und wichtige Streitpunkte vertagt.
M it einer Einigung haben Union und SPD bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mal wieder bis zum letzten möglichen Moment gewartet: Zum Jahreswechsel muss das Gesetz bereits in Kraft treten, damit die Solaranlagen und Windräder, die vor 20 Jahren ans Netz gegangen sind, nicht am 1. Januar die Stromeinspeisung einstellen müssen.
Nun scheint dort zumindest das Schlimmste verhindert zu werden: Die Vergütung für die alten, aber noch funktionsfähigen Anlagen soll so geregelt werden, dass sie wohl weiterlaufen können. Auch in anderen Punkten hat die SPD-Fraktion wichtige Verbesserungen am Gesetzesentwurf aus dem Haus von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier durchsetzen können.
Dazu gehören Verbesserungen beim Eigenverbrauch von Solarstrom, die dazu führen werden, dass künftig deutlich leistungsfähigere Anlagen auf kleine Wohnhäuser gebaut werden als bisher. Auch beim Mieterstrom, bei dem Solarstrom von verschiedenen Bewohner*innen eines Hauses gemeinsam verbraucht wird, sollen die Regeln so geändert werden, dass auch auf Mehrfamilienhäusern endlich in relevanter Zahl Solaranlagen entstehen. Und auf vielen großen Gewerbedächern können auch in Zukunft Solaranlagen installiert werden, ohne dass man sich an einer komplizierten Ausschreibung beteiligen muss.
Grund für ungetrübte Freude ist die Einigung dennoch nicht. Zum einen hat die Union im Gegenzug für diese Verbesserungen durchgesetzt, dass die Industrie sich noch weniger an den Energiewendekosten beteiligen muss; ihr werden bestimmte Nachforderungen bei der EEG-Umlage erlassen.
Zum anderen wird die wichtigste Streitfrage erneut vertagt. Denn es steht längst fest, dass die Ausbauziele für neue Ökostromanlagen, die im Gesetzentwurf stehen, zum Erreichen der Klimaziele hinten und vorne nicht ausreichen. Trotzdem werden sie, anders als zuvor zugesagt, nun doch noch nicht angehoben. Das soll erst in einem zweiten Schritt im Frühjahr passieren. Angesichts der bisherigen Verzögerungen sind das keine guten Aussichten.
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