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Einbinden von Youtube-VideosVerletzt Framing das Urheberrecht?

Das Einbinden von Videos kann im Netz unter Umständen Urheberrechte verletzen, meint der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird für Mitte Mai erwartet.

Videoverteiler: Millionenfach werden die Clips von Youtube auf anderen Websites eingebunden. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung am BGH. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.

Sollte der BGH das Einbinden der Videos als urheberrechtliche Nutzung beurteilen, könnte dies negative Auswirkungen auf Soziale Netzwerke wie Facebook haben, warnte ein Anwalt der verklagten Firma in der Verhandlung. Denn bei solchen Diensten komme Framing millionenfach vor. Nutzer begingen dann beim Posten von Videos oder Bildern Urheberrechtsverletzungen und müssten mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen. Der BGH könnte seine Entscheidung jedoch auf Nutzungen im kommerziellen Bereich beschränken, deutete das Gericht an.

Beim Framing kann man über einen Link Bilder oder Videos wie die von der Plattform Youtube auf seiner Homepage direkt darstellen. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern einen Film seines Konkurrenten über Wasserverschmutzung auf seine Homepage eingestellt und war wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden.

Framing sei nur schwer mit dem derzeitigen Recht zu fassen, sagte Richter Bornkamm. Der Senat erwäge daher, ein neues Verwertungsrecht für Urheber zu schaffen. Dann jedoch müsse der Fall zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt werden.

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4 Kommentare

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  • T
    Technik

    Ich sehe das wie Benutzer "online": Wer ein Filmchen bei Youtube hochlädt, bestätigt zunächst durch Ankreuzen, dass er über die dazu notwendige Rechte am Material verfügt. Im zweiten Schritt erklärt er/sie sich mit der öffentlichen Nutzung einverstanden. Im dritten Schritt (optional) wird noch das embedding gezielt freigegeben. Dann kann doch einem Dritten wirklich kein Vorwurf gemacht werden, wenn er diese freiwillig angebotene Möglichkeit nutzt und den Streifen tatsächlich irgendwo einbindet. Stichwort Rechtssicherheit.

    Ein Problem entsteht allenfalls, wenn der Uploader falsche Angaben gemacht und gar kein Recht am Material hat. Aber das ist ein Problem zwischen Youtube und ihm und kann m.E. ebenfalls einem Dritten nicht angelastet werden. Wenn Youtube dann den Streifen in einem solchen Fall sperrt oder löscht, bleibt der eingebettete iFrame auch dunkel. Wo also ist das Problem?

    Haben deutsche Gerichte nichts besseres zu tun???

  • N
    neubau

    Das Unverständnis und die Unfähigkeit, mit geltendem Recht auf Praktiken des Internetzeitalters reagieren zu können, ist hierbei wieder einmal perfekt abgebildet. Wir brauchen ein neues Recht, das "faire" Verwendung, also Verwendung im nichtkommerziellen Raum, uneingeschränkt erlaubt!

  • N
    Nerd

    Framing? Noch nie gehört. Ich dachte immer das heisst 'embedding'.

  • O
    online

    Warum wieder so kompliziert mit Millionenkosten? Lasst es doch einfach den User bei youtube entscheiden. Entweder er genehmigt das einbinden, dann liefert youtube den "einbetten"-Code, oder nicht, dann wird der Code nicht geliefert. Klare Sache. Und mit bißchen Hirnschmalz wird das (fast) jeder freigeben, denn auch Firmen profitieren von eingebetteten Filmchen, wenn sie ihre Webadresse etc. im Film nennen.

     

    Wo ist das Problem?

     

    Andere Frage: Wenn ich das Video eines peruanischen Users in meine Seite einbette, kann mich dann ein deutsches Gericht drankriegen?