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„Ein alter Ermittlertrick“

■ Erklärung von Hans-Wolfgang Sternsdorff, Anwalt von Peter-Jürgen Boock, zu Berichten über Aussagen von RAF-Aussteigern aus der DDR

DOKUMENTATION

Herr Boock ist als Mittäter im Mordfall Ponto zur Höchstrafe - lebenslang - verurteilt worden. Strafrechtlich kann er also in soweit gar nicht schwerer belastet werden. Ob der Bundesanwaltschaft inzwischen Aussagen vorliegen von einzelnen jener RAF-Mitglieder, die von der Stasi versteckt worden sind, und was gegebenenfalls der Inhalt solcher Aussagen sein könnte, darüber liegen mir gesicherte Erkenntnisse nicht vor. Auch dem Mandanten sind solche Aussagen nicht vorgehalten worden. Nach Kenntnis vollständiger und abgeschlossener Vernehmungsprotokolle läßt sich entscheiden, ob es einen Anlaß gibt, dazu Stellung zu nehmen. Zu irgendwelchen Presseberichten wird sich Herr Boock nicht äußern. Die Ermittlungsbehörden machen gern mit Informationen Politik. Das kennen wir aus allen Terrorismusverfahren der Vergangenheit. Da werden Informationen - zutreffende und unzutreffende häppchenweise in die Medien lanciert, um die Szene zu verunsichern, Betroffene zu möglichst unbedachten Gegenäußerungen zu provozieren und um Stimmungen zu erzeugen. Ein alter Ermittlertrick. Da halte ich es mit dem Bundeskanzler: Das muß man aussitzen. Falls es wirklich neue Aussagen geben sollte, die von Belang sind, oder gar irgendwelche neuen Anschuldigungen, dann bitte auf den Tisch damit: Vollständig und mit offenem Visier.

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