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Ein Landessozialgericht für alle

■ Senat stimmt Staatsvertragsentwurf zu

Der Bremer Senat hat gestern dem Entwurf eines Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht zugestimmt. Der Entwurf des niedersächsisch-bremischen Vertrages sieht die Gründung eines Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mit Hauptsitz in Celle und einer Zweigstelle in Bremen vor. Damit nutzen die beiden Länder eine Möglichkeit des Sozialgerichtsgesetzes. Danach können mehrere Länder ein gemeinsames Landessozialgericht und Zweigstellen einrichten.

Es sei zu erwarten, dass die so genannten großen klassischen Rechtsgebiete wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter und Unfallversicherungsrecht sowohl in Celle als auch in Bremen angesiedelt würden, hieß es. In Bremen würden künftig die Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Aurich, Oldenburg, Stade und Bremen verhandelt werden.

Die neue Einrichtung bringt laut Senat viele Vorteile. So werde die Zahl der Richter in Bremen von sechs auf 14 aufgestockt. Außerdem sei die Neuregelung bürgernah. Die Anfahrtswege von Rechtsanwälten, Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen sowie der ehrenamtlichen Richter aus den Bezirken Aurich, Oldenburg und Stade würden wesentlich kürzer. Der Staatsvertrag muss von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden. dpa