: Ein Familienrecht
betr.: „Die Rechte der Reichen“, taz vom 2. 5. 01
Es handelt sich nicht um ein Recht der Reichen oder Armen, sondern um Familienrecht. Diese von Sozialneid triefende Diskussion führt am Kern des Problems vorbei: der Tatsache, dass unser Sozialsystem in der bestehenden Form nicht überlebensfähig ist. Es liegt eben nicht nur daran, dass die Bevölkerung immer älter wird, sondern auch daran, dass immer weniger Arbeitskräfte benötigt werden und es eben nicht möglich ist, die „schwindende Arbeit“ auf mehr Schultern zu verteilen, da dann sowohl im Hier und Jetzt als auch im Alter das Geld zum Leben knapp wird.
Logisch erscheint mir, dass daher das Sozialsystem nicht funktionsfähig gehalten werden kann, in dem es ausschließlich an den Faktor Arbeit gekoppelt wird. Diese Diskussion jedoch scheint die politische Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser zu fürchten. [...] ULF EVERS, Wattenbek
Das Kindergeld ist nicht zum Ausgleich zwischen Arm und Reich gedacht, sondern als Ausgleich zwischen Familien und Menschen ohne Kinder. Dieser Ausgleich macht natürlich auch Sinn zwischen reichen Familien und Reichen ohne Kinder. Wenn man eine Umverteilung des Vermögens anstreben will, dann bietet sich die Erhöhung der Einkommensteuer oder eine anständige Besteuerung des Aktienhandels an. THOMAS MEHNE
[...] Macht das Kind zum Anspruchsberechtigten für das Kindergeld (die Betreuenden – Eltern – zu treuhänderischen Empfängern), streicht die Freibeträge, und der Gerechtigkeit ist Genüge getan. Für den Staat gibt es dann keine Kinder erster und zweiter Klasse mehr. Mit einer existenzdeckenden Kindergeldhöhe und einem Betreuungsgeld für die Erziehenden wären auch die schon lange existierenden und nicht umgesetzten Verfassungsgerichtsurteile berücksichtigt, die die fehlende Unterstützung für die Familien anprangern. [...]
WALTRAUD FAASS, Straubenhardt-Feldrennach
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